Daniel Günther
Ministerpräsident

| Nr. 293/10

zu TOP 12: Novellierung des Hochschulgesetzes führt zu mehr Autonomie und weniger Bürokratie in den Hochschulen

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Die heute vorliegende kleine Novelle des Hochschulgesetzes ist eine konsequente Fortsetzung des 2007 neu gefassten Hochschulgesetzes. Wesentliche Kernelemente dieses Gesetzes bleiben bestehen. Die Veränderungen bilden einen konsequenten Dreiklang aus mehr Autonomie für die Hochschulen, weniger Bürokratie und die Umsetzung des Bologna-Prozesses.

Der Gesetzentwurf sorgt für mehr Autonomie an den Hochschulen durch:

Weniger Aufsicht des Landes und mehr Freiheiten der Hochschulen bei Gestaltung der inneren Struktur. Dies wird auch durch den Wegfall von Verordnungen erreicht. Die Hochschulen können über Satzungen hierzu selbst Regelungen treffen.

Die Hochschulen können selbst entscheiden bei der Ausstattung von beweglichen Gerät. Lediglich bei der Erstausstattung mit Großgeräten im Millionen-Euro-Bereich wird das Ministerium entscheiden.

Ich bin sehr froh darüber, dass mit diesem Gesetzentwurf eine Möglichkeit aufgezeigt wird, wie zukünftig Kooperationen zwischen den Hochschulen bürokratiearm durchgeführt werden können. Wir haben hier im Landtag bereits zu Beginn des Jahres über einen Gesetzentwurf der Grünen diskutiert, der zwar das heute ausdrücklich von mir unterstützte Ziel einer verbesserten Kooperation zum Inhalt hatte. Diese Zielsetzung brachte dieser Antrag jedoch nicht mit dem von uns formulierten Anspruch an wenig Bürokratie Einklang.

Der Gesetzentwurf sorgt für weniger Bürokratie an den Hochschulen durch
weniger Berichtspflichten im Rahmen der Zielvereinbarungen und durch weniger direkten Eingriff des Ministeriums in die Angelegenheiten der Hochschulen.

Der Gesetzentwurf sorgt für eine konsequente Umsetzung des Bologna-Prozesses, insbesondere durch ein Aufgreifen der Proteste, insbesondere während des Wintersemesters 2009/2010. Wie auch die Evaluation an der Kieler Universität unterstrichen hat, ist die Zufriedenheit mit den neuen Master- und Bachelorstudiengängen in Schleswig-Holstein deutlich höher als in anderen Bundesländern. Das heißt, der Bologna-Prozess ist in Schleswig-Holstein ohnehin schon deutlich erfolgreicher umgesetzt worden.

Durch eine bessere Anerkennung von Prüfungsleistungen an den unterschiedlichen Hochschulen, durch eine flexiblere Zulassung zum Masterstudiengang und durch weniger Prüfungsvorschriften verbessern sich die Bedingungen von Studentinnen und Studenten.

Ich will hierbei auch nicht die Präsenzpflicht der Hochschullehrer unerwähnt lassen . Ich habe die negativen Stellungnahmen von Oppositionspolitikern hierzu gehört vor dem Hintergrund einer Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre. Ich finde aber, dass hier ein durchaus angemessener Ausgleich zwischen eben diesem Kriterium, aber auch zwischen dem Anspruch von Studierenden an die Erreichbarkeit ihrer Dozenten, gefunden worden ist.

Die Öffnung des Zugangs an unseren Hochschulen für beruflich Qualifizierte unterstreicht die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems.

Mit diesem Gesetzentwurf wird ein weiterer Baustein unseres zwischen CDU und FDP verabredeten Koalitionsvertrages umgesetzt. Ich freue mich auf eine spannende Debatte im Ausschuss. Wir werden einer entsprechenden Überweisung, wie dies bei der ersten Beratung üblich ist, zustimmen.

Ich denke, dass wir dann aber auch über die bereits angekündigte große Novelle zügig in die Beratungen einsteigen sollten. Das Ministerium hat ja bereits in diesem Gesetzentwurf die bevorstehenden Herausforderungen beschrieben. Hierzu sollten wir keine Zeit verlieren, weil auch dort wichtige Regelungen zu treffen sind.

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Max Schmachtenberg
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