| Nr. 166/09
zu TOP 10: Ziel ist es, Aufgaben so ortsnah wie möglich zu erledigen
Es gilt das gesprochene Wort
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Als „folgerichtig“ hat es der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Kalinka bezeichnet, nach der Zusammenlegung von Verwaltungen im kreisangehörigen Bereich diesen die Möglichkeit zu geben, mehr Aufgaben wahrzunehmen. Es sei ohnehin grundsätzlich richtig, Aufgaben so ortsnah wie möglich zu erledigen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur innerkommunalen Funktionalreform sei deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Danach soll es möglich sein, Aufgaben der unteren Bauaufsicht sowie Aufgaben aus den Bereichen der Verkehrsaufsicht und des Naturschutzes auf die kreisangehörigen Verwaltungen zu übertragen.
Es sei richtig, dass eine Aufgabenübertragung nur erfolgen könne, wenn dies in jedem Kreis flächendeckend geschehe. Sonst bestehe die Gefahr uneinheitlichen Verwaltungshandelns, was zudem nicht kostengünstiger sei.
Erörterungsbedarf werde es aber über die Frage geben, ob Aufgaben nur übertragen werden könnten, wenn diese für mindestens 20.000 Einwohner je Verwaltungseinheit wahrgenommen würden. Kritik aus der kommunalen Familie an der starren Grenzen sei nachvollziehbar, so dass die 20.000 Einwohnergrenze als „Richtgröße“ angemessener sein könne. Bemerkenswert sei, dass in der Begründung zum Gesetzentwurf auch die Landesregierung davon spreche, dass die 20.000er Grenze „in der Regel“ gegeben sein solle.
Zudem soll festgeschrieben werden, dass bei einer Kooperation der Verwaltungen ein einziger der kooperierenden Partner alle übertragenen Aufgaben übernehmen muss. Kalinka: „Nach der Anhörung werden wir dazu noch einmal die Argumente gewichten müssen.“ Dazu und zu anderen Punkten des Gesetzentwurfes lägen kritische Stellungnahmen des Gemeindetages und des Städteverbandes Schleswig-Holstein inzwischen vor.
Die Einführung des Sonderstatus „Große kreisangehörige Stadt“ sei ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfes. Städte, die wir mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben, können zusätzliche Kreisaufgaben erhalten und eigenverantwortlich wahrnehmen. Kalinka: „Die großartige Arbeit in Norderstedt hat hier Vorbild gestanden.“
Aufmerksamkeit verdiene in dem Gesetzentwurf, dass Unterstützungen für freiwillige Fusionen von Kreisen gesetzlich verankert würden. Wer diese bis Ende 2011 beschließe und bis zur Kommunalwahl 2013 vollziehe, könne mit finanzieller Förderung rechnen. Für die Anpassung der Kreisumlagensätze sei ein 10 Jahres-Zeitraum vorgesehen. Kalinka: „Zu betonen ist der Satz der Landesregierung: Kreise und kreisfreie Städte erhalten durch eine geförderte Freiwilligkeitsphase einen Anreiz und zugleich die Chance, die notwendigen Veränderungen selbst entscheidend mitzugestalten.“
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Max Schmachtenberg
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