Vorratsdatenspeicherung | | Nr. 138/16
zu TOP 10: Die Sicherheitsorgane sind auf die Speicherung von Verbindungsdaten angewiesen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die CDU hält eine maßvolle, mit Augenmaß geregelte Vorratsdatenspeicherung für richtig und notwendig. Sie ist ein wichtiges Ermittlungsinstrument und dient der Aufklärung schwerer Straftaten sowie der Terrorabwehr.
Das Märchen, Höchstspeicherfristen seien verfassungs- und europarechtlich nicht möglich, wird auch durch ständiges Wiederholen nicht zur Realität. Die Maßgaben vom BVerfG und EUGH machen das ja nur zu deutlich.
Das Gesetz der Großen Koalition zu den Höchstspeicherfristen, das Justizminister Maaß und Innenminister de Maizière sorgfältig erarbeitet haben, wird diesen Kriterien gerecht.
Eine Klage aus Schleswig-Holstein ist unnötig, da sich natürlich bei einem zu Unrecht so strittigen Thema bereits Kläger gefunden haben. Sie, Herr Breyer, können es ja auch mal wieder versuchen.
Das Gesetz gilt: Es ist für die Sicherheitsorgane wichtig. Es gibt keinen Grund, Herr Innenminister, ein erneutes Urteil vor einer Umsetzung in Landesrecht abzuwarten. Wenn Sie das Instrument der Höchstspeicherfirsten inzwischen ja selbst auch für wichtig halten, dann setzen Sie es auch um.
Noch nicht einmal der Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein steht dem entgegen. Dort sind Sie nur aufgefordert, gegen eine gesetzliche Regelung des Bundes zu arbeiten. Das war natürlich falsch, ist nun aber im Sinne der Sicherheit entschieden. Also setzen Sie um, sonst machen wir das.
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Max Schmachtenberg
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