Notenzeugnisse | | Nr. 051/19
Zeugnisverordnung sorgt für klare Verhältnisse in Beschulung und Benotung
Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Tobias Loose erklärt zur heutigen (06. Februar 2019) Äußerung der SPD:
„Es ist für mich sehr verwunderlich, dass die Opposition sich nun für Noten stark macht. Bereits im November hat das Bildungsministerium im Bildungsausschuss deutlich gemacht, dass die alte Zeugnisverordnung eine „Scheingerechtigkeit“ sei. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr der Fall. Sie sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zielgleich unterrichtet werden und wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler auch Noten erhalten. Das Berichtszeugnis ist lediglich für die Fächer vorgesehen, in denen zieldifferent unterrichtet wird.
Die Opposition hat wohl noch nicht verstanden, dass es für die Beschulung der Kinder einen individuellen Förderplan geben muss. Kinder mit Förderbedarf dürfen nur an ihrem Förderplan und den individuellen gesteckten Zielen und Leistungen gemessen werden. Für uns ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler nicht länger diskriminiert werden, indem sie in den Vergleich mit Kindern ohne Förderbedarf gestellt werden. Selbstverständlich können sich Schülerinnen und Schüler mit Berichtzeugnissen an weiterführenden Schulen oder auch um einen Ausbildungsplatz bewerben."
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Max Schmachtenberg
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