| Nr. 342/12
Wollen wir wirklich an Wähler geringere Anforderungen stellen, als an Discobesucher?
In der Debatte über die Absenkung des Wahlrechts auf 16 Jahre hat der CDU-Abgeordnete Dr. Axel Bernstein die Antrag stellenden Fraktionen aufgefordert, ihren Vorstoß zu überdenken:
„16-jährige dürfen Mofa fahren, aber nicht Auto. Sie dürfen in der Öffentlichkeit Bier trinken, aber keinen Schnaps. Für 16-jährige gilt der Taschengeldparagraph und das Jugendstrafrecht. Wollen wir wirklich an Wähler geringere Anforderungen stellen als an Discobesucher?“, fragte Bernstein.
Es sei das Verständnis der CDU, dass ein innerer Zusammenhang von Wahlrecht, Volljährigkeit und damit Strafmündigkeit und Geschäftsfähigkeit bestehe.
Koppele man das Wahlrecht von anderen Rechten ab, dann weise man dem Wahlrecht eine nachrangige Bedeutung zu. Im konkreten Fall gelte das insbesondere auch für die Landespolitik gegenüber der Bundespolitik. „Wollen Sie als Landespolitiker den Menschen in Schleswig-Holstein wirklich vermitteln: In der Landespolitik dürfen die jungen Leute schon mal den Wahlakt üben?“ fragte Bernstein weiter.
Die jungen Menschen würden diese Zusammenhänge gut verstehen. Alle Umfragen von der Shell-Jugendstudie über Forsa bis hin zum Kreisverband der Grünen Alternativen Jugend Ostalb zeigten klar, dass ein Wahlrecht unter 18 Jahren abgelehnt werde.
Auch die von den Mehrheitsfraktionen aufgeführten Argumente seien klar widerlegt.
So könne als Argument für das Wahlalter 16 mitnichten die Identifikation mit der Demokratie angeführt werden: „Dieses Wahlalter gibt es außer in Bremen, Brandenburg und Österreich nur noch in Brasilien, Nicaragua und Kuba“, führte Bernstein aus. Der ins Feld geführte Anreiz für junge Menschen, sich mit Politik und Parteien auseinander zu setzen sei durch keine Studie belegt. Auch zur Motivation Jugendlicher, ihre Anliegen früher in die Politik einzubringen, sei eine Absenkung nicht erforderlich.
Geradezu hilflos wirke das Argument, darüber die Regierenden in die Pflicht zu nehmen, sich um die Anliegen von Jugendlichen zu kümmern: „Diese Argumentation ist eine Frechheit. Wir sind Volks- und keine Wählervertreter“, so der CDU-Abgeordnete.
Mit den bisher aufgeführten Argumenten entkräfteten die Mehrheitsfraktionen jedenfalls nicht die naheliegende Vermutung, dass sie in Wahrheit die in Umfragen eher ihrem parteipolitischen Spektrum näher stehende Gruppe der 16-17jährigen als Mehrheitsbeschaffer mit dem Wahlrecht ausstatten wolle.
Bernstein: „Das Beispiel Österreich zeigt, dass diese Hoffnung nicht zwangsläufig erfüllt wird. Da haben 44 Prozent der Altersgruppe die FPÖ gewählt. Wenn es ihnen also wirklich um das Wohl der 16-17-jährigen geht, dann sollten sie lieber die Streichung des Vertretungsfonds zurücknehmen“, so Bernstein abschließend
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Max Schmachtenberg
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