Werbung hat in Kindertagesstätten nichts zu suchen!
Zu der Anordnung des Grebiner Bürgermeisters, ein zwei sich küssende Frauen mit Kindern an den Händen darstellendes Plakat aus dem öffentlichen Kindergarten entfernen zu lassen, erklärt die Sprecherin für frühkindliche Bildung der CDU-Landtagsfraktion, Heike Franzen:
„Die Entscheidung des Bürgermeisters ist in keiner Weise zu beanstanden.“ Die Anordnung des Bürgermeisters richte sich nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion nicht gegen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und deren Kinder. Sie komme vielmehr der Pflicht des Trägers nach, ein dem Alter und Entwicklungsstand von Kindergartenkindern angemessenes Umfeld zu schaffen. „Es hat seinen Grund, dass jegliche Art von Werbung weder in Kindertagesstätten noch in Schulen zulässig ist.“