Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Barbara Ostmeier, erklärte zur heutigen (19. Mai 2014) Berichterstattung über die geplante Rückkehroption für Ex-Häftlinge:
„Ein Gefängnis ist kein Ort, in den man sich selbst nach Belieben einmieten kann. Das sollte auch in Zukunft so bleiben. Ziel eines jeden Freiheitsentzuges ist schließlich die Resozialisierung.“
Die CDU-Abgeordnete äußerte auch Bedenken, dass ein solches Rückkehrrecht tatsächlich in Anspruch genommen werde:
„Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein frisch entlassener Straftäter freiwillig an den Ort seines Freiheitsentzuges zurückkehrt. Darum halte ich den Vorstoß von Justizministerin Spoorendonk für unnötig und völlig unpraktikabel. Es gibt drängendere Sorgen innerhalb der Justiz als die Einführung eines Rückkehrrechtes, das voraussichtlich gar nicht in Anspruch genommen wird.“