| Nr. 284/14
Wendes Sondervereinbarung belegt Selbstbedienung und widerlegt Aussagen des Ministerpräsidenten
CDU-Fraktionschef Johannes Callsen und der Hochschulpolitiker Daniel Günther sehen in der heute (16. Mai 2014) von Wissenschaftsministerin Professor Waltraud Wende vorgelegten Sondervereinbarung und dem Rechtsgutachten von Professor Löwer einen Beleg für Selbstbedienung. Darüber hinaus würden die von Wende vorgelegten Unterlagen Aussagen von Ministerpräsident Torsten Albig widerlegen und weitere Fragen aufwerfen.
„Die heutige Veröffentlichung war kein Befreiungsschlag, sondern macht alles nur noch schlimmer. Ihre Sondervereinbarung hätte Wende deutlich besser gestellt, als zu ihrer Zeit als Präsidentin. Darüber hinaus hat sie sich auch Begünstigungen zusagen lassen, die durch unser Hochschulgesetz nicht gedeckt sind“, so Callsen.
Außerdem deckten die Unterlagen Widersprüche zu den Aussagen des Ministerpräsidenten auf. Wende habe den Gutachter über ihre eigene Situation falsch informiert. Professor Löwer gehe bereits im ersten Absatz davon aus, „dass Ihnen Ihre Universität eine Stelle vorhält, auf die Sie zurück greifen können, wenn Sie … Ihr Wahlamt verlieren.“
„Deshalb ist das zu Wendes Verteidigung angeführte Rechtsgutachten überhaupt nicht auf ihren Fall anwendbar“, so Günther.
Ministerpräsident Albigs habe in seiner Landtagsrede am 14. Mai 2014 wörtlich behauptet: „Die Rechtsauffassung des MBW und die Rechtsauffassung nach einer kursorischen Prüfung der Personalabteilung meiner Staatskanzlei decken sich nicht mit der von Professor Löwer:
„Der Ministerpräsident hat also den Landtag am Mittwoch wissentlich falsch informiert“, so Callsen. Er habe zu diesem Zeitpunkt genau gewusst, dass Professor Löwer seine Stellungnahme auf einer Falschinformation der heutigen Ministerin gründete.
Auch setze der von Ministerpräsident Torsten Albig als „Regelfall“ geschilderte § 23 Abs. 12 Hochschulgesetz für ein Rückkehrrecht mindestens die Ableistung einer vollen Amtszeit voraus.
„Die hatte Frau Wende nicht, also stünde ihr selbst im Regelfall kein Rückkehrrecht zu“, so Callsen.
Günther betonte, trotz der Nichtanwendbarkeit des Gutachtens brächten die Aussagen von Professor Löwer interessante neue Erkenntnisse. Denn dieser stelle ausdrücklich fest, „Die Universität ist in diesem Zusammenhang kein eigenständiger Mitspieler, der eigene „Rechte“ geltend machen könnte.“
„Weshalb lässt Wende in Kenntnis dieser Aussage ihre Universität so einen Beschluss fassen?“, fragte Günther.
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Max Schmachtenberg
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