Corona | | Nr. 193/22
TOP 21 ff: Weiterhin fundiert entscheiden und handeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,
das Thema dieser drei Tagesordnungspunkte ist Corona.
Viele Menschen in unserem Land haben in den letzten Jahren auf ganz unterschiedliche Art und Weise unter dem Corona-Virus gelitten und waren hohen Belastungen ausgesetzt:
- Zum einen körperlich, weil sie sich angesteckt haben, einen schweren Verlauf hatten oder noch heute unter Long-Covid-Folgen leiden.
- Und zum anderen psychisch, weil zum Beispiel soziale Kontakte fehlten, die wirtschaftliche Existenzgrundlage bedroht war oder zerstört wurde oder sie Opfer häuslicher Gewalt wurden.
Wir dürfen all diese Menschen, all diese Schicksale bei den anstehenden Debatten nicht vergessen, auch wenn wir nun höchstwahrscheinlich am Ende der Pandemie und in der Übergangsphase zur endemischen Lage sind.
Im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands sind wir in Schleswig-Holstein durch kluge politische Entscheidungen, einem sehr hohen Anteil bei den Erst-, Zweit und Auffrischungsimpfungen und natürlich auch etwas Glück bislang recht gut durch diese Krise gekommen.
Danke an alle, die dabei geholfen haben!
Diesen erfolgreichen Kurs gilt es zum Wohle unseres Landes und der Bevölkerung fortzusetzen.
Wir haben in diesem Jahr eine ausgeprägte Sommerwelle mit vergleichsweise eher milden Krankheitsverläufen gesehen, auch hierfür spielt die hohe Impfquote und der besonnen und rücksichtsvolle Umgang der Menschen in unserem Bundesland eine wichtige Rolle.
In der anstehenden Herbst- und Winterzeit wird das Infektionsrisiko wieder deutlich steigen.
Wir als Landtag stehen in der Verantwortung kluge und abgewogene Entscheidungen zu treffen.
Lassen Sie uns dabei wie in der letzten Legislaturperiode auf Expertinnen und Experten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hören. Die neuen Erkenntnisse und wissenschaftliche Auswertungen sollten eine Grundlage schaffen, um Entscheidungen und Maßnahmen neu zu bewerten.
Lassen Sie uns wie bisher auch fundiert entscheiden und handeln.
Dabei müssen wir nicht nur die positive Wirkung von einzelnen Maßnahmen und die positive Wirkung von kombinierten Maßnahmen berücksichtigen, auch die negativen Effekte jeder einzelnen Maßnahme und die Kombination dieser negativen Effekte müssen vorab möglichst realistisch einschätzt werden.
Diese Einschätzungen sollten dann die Grundlage für sorgsam abgewogene Entscheidungen sein.
Fatal wäre, wenn wir ohne ausreichende wissenschaftliche Begleitung vorschnelle Entscheidungen treffen und diese dann wieder aufgrund einer Verschlimmerung des Infektionsgeschehen zurücknehmen müssen.
Dieses würde die Akzeptanz von politischen Beschlüssen in der Bevölkerung deutlich verringern und den Effekt der dann ergriffenen Maßnahmen gefährden.
Sehr geehrter Herr Dr. Garg, natürlich ist unser aller Ziel, die Bevölkerung nicht mit unnötigen Beschränkungen zu überziehen, die das Zusammenleben erschweren.
Und natürlich hat die Pflicht zur Isolation negative Implikationen auf unsere Krankenhäuser, unsere Pflegeeinrichtungen, auf unsere Wirtschaft. Natürlich kann man die Frage stellen, warum ein symptomloser Infizierter fünf Tage zuhause bleiben muss. Gleichwohl: Das RKI hat seine Bewertungen zur Isolation nach wie vor nicht geändert.
Lassen Sie uns daher Ihren Antrag zur Abschaffung der Isolationspflicht im Sozialausschuss beraten, nachdem wir den Rat der Expertinnen und Experten eingeholt haben.
Abschließend bitte ich auch um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel