| Nr. 102/08
Weiteres Verfahren in Ruhe prüfen
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zu den Presseerklärungen des Innenministers sowie des innen- und rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion zur automatisierten Kfz-Kennzeichenkontrolle erklärt der innenpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Peter Lehnert:
„Es ist schon bemerkenswert, wie schnell unser Koalitionspartner geschlossen von einer von ihm selbst im Rahmen der Koalitionsverhandlungen vorgeschlagenen und über den gesamten Gesetzgebungsprozess vehement vertretenen Maßnahme Abstand nimmt.“
In diesem Zusammenhang verwies Lehnert auf die im Internet einsehbare Niederschrift des Protokolls des Innen- und Rechtsausschusses vom 14. Februar 2007, in der sowohl der damalige Innenminister Dr. Ralf Stegner als auch der innen- und justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Klaus-Peter Puls den Gesetzentwurf vehement gegen Kritik verteidigten.
Die CDU-Fraktion habe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht zuletzt auf die Aussagen des damaligen Innenministers, Dr. Ralf Stegner, vertraut. Dieser habe immer wieder – unter anderem in einem 46-seitigen Argumentationspapier vom 20. Februar 2007 – Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Novellierung des Polizeigesetzes von sich gewiesen.
„Es entspricht nicht unserer Gepflogenheit, populistische Ad-hoc-Entscheidungen zu treffen. Wir werden nun in Ruhe prüfen und wie üblich zunächst mit unserem Koalitionspartner besprechen, wie in dieser Frage zu verfahren sein wird“, erklärte Lehnert zum weiteren Verfahren.
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Max Schmachtenberg
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