Tim Brockmann, medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann nur begrüßt werden: Sie schafft zum einen Klarheit über die finanziellen Mittel und somit Planungssicherheit für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk, der nun weiter seiner bisherigen Aufgabe, unabhängig von politischer Einflussnahme als Informations- und Bildungsquelle der Gesellschaft auszuüben, nachkommen kann.
Auf der anderen Seite sichert die Entscheidung für alle Bürgerinnen und Bürger eine neutrale Informationsmöglichkeit, die zunehmend anderenorts schwer zu finden ist, aber wichtig für die Meinungsbildung in der Gesellschaft ist.
Bei einer anders lautenden Entscheidung hätte sich die Frage gestellt, auf was die Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks denn verzichten wollten. Unabhängig davon entbindet es nicht davon, sich über die Struktur der Rundfunk-Anstalten und deren Aufgabenstellung Gedanken zu machen.“