Waldkindergärten | | Nr. 036/17
Waldkindergärten auch hier ermöglichen, ohne mal wieder die Schuld an andere abzuschieben
Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, hat die heutige (26. Januar 2016) Forderung der Grünen Landtagsfraktion nach einer Änderung des Bundesbaurechts zur Ermöglichung von Waldkindergärten als hilflos bezeichnet:
„Es hat einen Grund, weshalb EXTRA 3 sich über Schleswig-Holstein lustig macht – in anderen Bundesländern haben Waldkindergärten trotz identischen Bundesbaurechts diese Probleme nicht. Dort gibt es nämlich Landespolitiker, die nicht immer die Schuld an andere abschieben. SPD, Grüne und SSW sind an Hilflosigkeit wirklich nicht zu überbieten“, erklärte Rathje-Hoffmann in Kiel.
Beispielsweise gebe es in Hessen im Landeswaldgesetz eine Regelung (§ 15 (5)), die eine über das zulässige Maß hinausgehende Benutzung des Waldes mit Zustimmung des Waldbesitzers ermöglicht.
„Eine Abstellung von Bauwagen kann dann mit dem Waldbesitzer vertraglich geregelt werden. Das ist einfach und ohne Änderung des Bundesbaurechts möglich“, so Rathje-Hoffmann.
Demgegenüber sei durch die Landesregierung in Schleswig-Holstein über einen Klarstellungserlass ausdrücklich betont worden, dass mobile Bauwagen als Schutzunterkunft für Waldkindergärten der Genehmigungspflicht unterliegen.
„Das ist eben der Unterschied: Eine Landesregierung traut Waldbesitzern zu, etwas selbst zu regeln und erlässt entsprechende Gesetze. Die Albig-Regierung in Schleswig-Holstein jammert über Bundesrecht und lässt die Kinder im Wald im Regen stehen. Und deswegen sind sie auch bei EXTRA 3“, sagte die CDU-Abgeordnete.
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Max Schmachtenberg
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