Kinder- und Jugendvertretungen | | Nr. 381/23
Wahl für Interessensvertretungen für Kinder und Jugendliche beginnt heute
Ab heute können Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein bis zum 26.11.2023 in über 50 Städten und Gemeinden ihre Interessenvertretung per Briefwahl wählen. Zahlreiche kommunale Kinder- und Jugendvertretungen kooperieren bereits zum vierten Mal nach 2017, 2019 und 2021, um im November die Wahlen der Vertretungen durchzuführen. Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Cornelia Schmachtenberg:
„Demokratische Mitbestimmung ist kein theoretisches Ideal. Es ist die praktische Form, in der das Zusammenleben in unserer Gesellschaft organisiert wird. Wie es in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt ist, gilt das auch für den täglichen Lebensstil von Kindern und Jugendlichen, entsprechend ihrem Alter. Die Erfahrung mit Demokratie ist unerlässlich, um Demokratie zu lernen. Kinder und Jugendliche sollten diese Erfahrungen also auch aus der Praxis mitnehmen, anstatt nur aus Schaubildern.
Das Ziel dieser Wahlen besteht darin, Kinder und Jugendliche direkt vor Ort für die Tätigkeit in solchen Gremien zu motivieren und dadurch die Kernprinzipien des demokratischen Interessensaustauschs zu erlernen und sich vor allem für Ihre Interessen einzusetzen. Noch zu häufig werden Entscheidungen für Kinder und Jugendliche getroffen, ohne dass ihre Sicht in einer Debatte berücksichtigt werden.“
In Schleswig-Holstein ist die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung §47f festgeschrieben. Dabei sollen Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
„Häufig werden Kinder und Jugendliche auch ohne direkte Interessensvertretung in Entscheidungsprozesse eingebunden. Das ist richtig und wichtig. Vielerorts besteht jedoch noch großer Aufholbedarf“, ergänzt Cornelia Schmachtenberg.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel