Landeshaushalt 2024 | | Nr. 211/24
Verfassungsklage beweist Doppelmoral der Opposition
Zur heutigen Ankündigung einer Klage gegen den Landeshaushalt 2024 erklärt der Fraktionsvorsitzende, Tobias Koch:
„Mit Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass SPD und FDP sich mit der von Ihnen angekündigten Prüfung einer Verfassungsklage bis zur Sommerpause Zeit gelassen haben. Bei der von der Opposition vermuteten Verfassungswidrigkeit des Landeshaushalt 2024 hätte man erwarten können, dass SPD und FDP mit einem Eilantrag beim Landesverfassungsgericht vorstellig werden, so wie es die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim verfassungswidrigen Bundeshaushalt der Ampel-Koalition getan hat“, erklärt Koch.
„Die Feststellung, ob der Landeshaushalt 2024 verfassungskonform ist, obliegt nun dem Landesverfassungsgericht. Gleichwohl ist mit einer Entscheidung aber vermutlich nicht vor 2025 zu rechnen. Das Urteil hätte dann nur noch feststellende Wirkung. Die Vorgehensweise von SPD und FDP lässt daher nur den Schluss zu, dass es ihnen überhaupt nicht darum geht, den aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Landeshaushalt noch im laufenden Jahr zu stoppen. Stattdessen soll ein Urteil erst dann herbeigeführt werden, wenn die in diesem Jahr veranschlagten Notkredite zur Auszahlung gekommen sind“, so Koch.
Hierzu würden u.a. Mittel für Schulbaumaßnahmen und Krankenhausinvestitionen in Folge der Corona-Pandemie gehören, aber beispielsweise auch Gelder für die Unterstützung von Schulkindern bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen, zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Post-COVID-Beschwerden oder für Entschädigungszahlungen bei Berufsausübungsverbote während der Pandemie.
„Es ist deshalb eine besondere Form von Doppelmoral, wenn die Opposition mit ihrem zeitlichen Vorgehen erreichen will, dass die von allen Fraktionen in der Corona-Pandemie gemeinsam beschlossenen Notkredite in diesem Jahr zur Auszahlung kommen, um anschließend genau diese Zahlungen als verfassungswidrig anzugreifen. Die angekündigte Klage richtet sich zudem gegen die vom Landtag beschlossenen Notkredite zur Bewältigung der hohen Energiepreise und der Flüchtlingskosten in Folge des Ukraine-Krieges. Sie stellen außerdem den Einsatz von Notkrediten für den dringend benötigten Wiederaufbau nach der Ostseesturmflut im Oktober letzten Jahres in Frage.
Als CDU-Landtagsfraktion sind wir unverändert davon überzeugt, dass die mit großer Mehrheit vom Landtag beschlossenen Notkredite sowohl den Vorgaben unserer Landesverfassung als auch dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden. Außerdem hat der am Dienstag vorgestellte Jahresabschluss 2023 nochmal gezeigt, wie verantwortungsvoll das Land bereits bisher mit den Notkreditmitteln umgegangen ist. Dies wird auch in 2024 der Fall sein. Wir sehen der Klage der beiden Oppositionsfraktionen deshalb mit Gelassenheit entgegen. Es wäre nicht die erste Verfassungsklage, die die Opposition in dieser Wahlperiode verliert“, so Koch abschließend.
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Max Schmachtenberg
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