| Nr. 053/09

Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ist ein zahnloser Tiger

„Klagerechte der Verbände werden den Tierschutz nicht voranbringen“, stellte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Claus Ehlers, heute (12. Februar) angesichts der aktuellen Diskussion in Kiel fest.

Offensichtlich hätten die Verbände inzwischen erkannt, dass die im Jahre 2002 erfolgte Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz nicht den von ihnen erhofften Erfolg gebracht habe. Deshalb legten sie nun alle Erwartungen in ein Verbandsklagerecht. Das einseitige Setzen auf gerichtliche Auseinandersetzungen sei jedoch zum Scheitern verurteilt.

Bisher habe kein einziges Bundesland, in dem Sozialdemokraten oder Grüne regierten bzw. mitregierten, den Tierschutzverbänden ein gesetzliches Klagerecht eingeräumt. Lediglich in Bremen sei den Verbänden das Recht zur „Feststellungsklage“ zugestanden worden. Die „Feststellungsklage“ wende sich ausschließlich gegen Verwaltungsentscheidungen, nachdem diese bereits getroffen worden seien und habe- bezogen auf Maßnahmen- keine aufschiebende Wirkung.

„Dieses Klagerecht ist ein zahnloser Tiger. Damit sind in Bremen, wie zuvor schon in anderen Bundesländern und auch im Bundesrat, rot-grüne Fraktionen mit ihrem Vorhaben „Verbandsklagerecht“ gescheitert“, erklärte Ehlers weiter. „Rot-Grün ist kraftvoll gestartet und als „Quax, der Bruchpilot“ gelandet“.

Die Hoffnung mancher Verbände, mit dem Klagerecht z. B. Tierversuche beenden zu können, würde nicht in Erfüllung gehen. Tierversuche erfolgten auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Bei der Entwicklung sicherer Medikamente und Heilungsmethoden könne noch nicht vollständig auf Tierversuche verzichtet werden. Die neue Chemikalienverordnung der EU schreibe vor, dass anerkannte Ersatzmethoden Vorrang vor Tierversuchen hätten. Dieser Vorrang müsse ausgeweitet werden. Voraussetzung seien jedoch Fortschritte bei der Entwicklung anerkannter Ersatzmethoden als Alternative zu Tierversuchen.

Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen könne jetzt schon jede Bürgerin und jeder Bürger zur Anzeige bringen. Eine Mitgliedschaft in einem Tierschutzverein sei dafür ebenso wenig erforderlich wie ein Verbandsklagerecht. In vielen Teilbereichen sei der Tierschutz bereits heute durch EU-Recht geregelt. Diese Rechtsnormen würden nicht vor deutschen Gerichten unwirksam. Auch deshalb würde ein Verbandsklagerecht weitgehend ins Leere gehen und für den Tierschutz keinen Fortschritt bringen.

„Der Tierschutz erfordert politische Entscheidungen, die Tiere als Mitgeschöpfe sehen.
Prozesshansel helfen keinen Schritt weiter“, erklärte Claus Ehlers abschließend.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern