| Nr. 058/07

Väter nicht kriminalisieren

Zu den Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, erklärt der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl:

„Die Überlegungen aus dem Bundesjustizministerium, so genannte heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, dürfen nicht Wirklichkeit werden: Sie gehören in den Papierkorb!“, so Stritzl.

Sie ständen im Widerspruch zum „Geist“ des Urteils des BVerfG von gestern. In seinem Urteilsspruch habe das Verfassungsgericht vielmehr eine lebensnahe Ausgestaltung dieser essentiellen Fragestellung gefordert. Dabei sei auch das legitime Interesse von Männern auf Feststellung von biologischer Vaterschaft anerkannt worden.

„Hier ist nicht die Staatsanwaltschaft gefordert, sondern ein Regelungsmechanismus, welcher die Wahrnehmung der legitimen Interessen aller Betroffenen behutsam miteinander in Einklang bringt“, erklärte Stritzl. Hierzu habe das BVerfG den Weg aufgezeigt – von der „Notwendigkeit der Kriminalisierung von Vätern“ hat es nicht gesprochen. Wer daraus dennoch den Bedarf für eine Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstest ableite, der lasse jede Sensibilität vermissen.

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