Finanzausgleichsgesetz | | Nr. 55/23
Urteil schafft rechtliche Klarheit und bestätigt Schlüsselzuweisungen an Zentrale Orte
Zum heutigen (17. Februar 2023) Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Kommunalen Finanzausgleich erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:
„Wir begrüßen, dass das Landesverfassungsgericht die Schlüsselzuweisungen für die Zentralen Orte mit seinem heutigen Urteil als verfassungskonform bestätigt hat. Die politische Entscheidung der CDU-geführten Landesregierung aus der vergangenen Legislaturperiode an dem bewährten System festzuhalten und damit von der Empfehlung des beauftragten Gutachters abzuweichen, wird damit eindeutig bestätigt.“
Der Auftrag des Verfassungsgerichts, die Höhe der Schlüsselzuweisungen für die Zentralen Orten bedarfsgerecht zu ermitteln, folge der gleichen Argumentation, wie sie das Gericht bei der früheren Klage von CDU, FDP und Piraten gegen das damalige Finanzausgleichsgesetz der sogenannten Küstenkoalition zugrunde gelegt hatte und sei deshalb gut nachvollziehbar. Die fehlende Bedarfsberechnung für die Teilschlüsselmasse der Zentralen Orte erkläre sich allein daraus, dass der in der letzten Wahlperiode beauftragte Gutachter die komplette Abschaffung dieser Teilschüsselmasse empfohlen und deshalb keine eigenständige Bedarfsermittlung für die Zentralen Orte durchgeführt hatte. Diese gelte es jetzt nachzuholen.
„Die insgesamt 132 Zentralen Orte und Stadtrandkerne in Schleswig-Holstein können heute erleichtert aufatmen. Die von ihnen wahrgenommenen überörtlichen Aufgaben werden auch zukünftig im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs gesondert finanziert. Ob es im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Finanzausstattung dazu Umschichtung innerhalb der kommunalen Familie bedarf, werden die jetzt anzustellenden Berechnungen zeigen“, so Koch abschließend.
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Max Schmachtenberg
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