unbegleitete minderjährige Flüchtlinge | | Nr. 260/16

Unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen frühzeitig eine Perspektive bieten!

In der heutigen (08. Juni 2016) Debatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes, erklärt die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Astrid Damerow:

„Bereits zum 01. November 2015 ist das Bundesgesetz zur Verteilung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen auf die Länder in Kraft getreten. Nun endlich liegt auf die landesgesetzliche Regelung dazu vor. Mit diesen Gesetzen gibt es weitreichende Anpassungen, welche Angebote wir unbegleiteten Kindern und Jugendlichen in unserem Land machen können. Diese Änderungen bieten Chancen für alle. Denn fest steht: Diese Kinder und Jugendliche brauchen unsere Unterstützung von Anfang an!“

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wird gewährleistet, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es freie Kapazitäten gibt und wo sie eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung erhalten. Weiterhin stellt das Gesetz klar, dass ihnen bis zum 18. Lebensjahr Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gewährt wird.

„Die hier angekommenen Kinder und Jugendliche bringen eine starke Bildungs- und Integrationsbereitschaft mit, die von Beginn an gefördert werden sollte. Bereits in den vergangenen Monaten haben die Träger, die Jugendämter, die Pflegefamilien und auch die Kommunen großartiges geleistet, wenn es um die Versorgung und Integration vor Ort ging. Hier müssen wir ansetzen und gemeinsam mit allen weitermachen“, so Damerow abschließend.

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