| Nr. 128/11

Umfassender Infektionsschutz durch bessere Hygiene in Krankenhäusern!

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ursula Sassen, hat den heutigen (16. März 2011) Beschluss des Bundeskabinetts für ein neues Infektionsschutzgesetz begrüßt.

„Jetzt können wir die Vorgaben des Bundes direkt in die Ausgestaltung und Umsetzung der Landesverordnung zum Infektionsschutz im Rahmen der Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes einbringen“, erklärte Sassen. Dazu fänden derzeit Anhörungen im Sozialausschuss statt.

Sassen verwies auf den umfassenden Ansatz, den das neue Gesetz vorgebe. Es würden nicht nur die bisherigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für die Krankenhäuser verpflichtend, sondern auch der ambulante Bereich stärker in die Behandlung infizierter Patienten einbezogen. „Damit können Lücken im Behandlungskreislauf weiter geschlossen werden. Wichtig ist mir vor allem die umfassende und verbesserte Personalqualifizierung in Fragen des Infektionsschutzes und der Hygiene“, so die Gesundheitspolitikerin.

Auch in der Frage des Verbraucherschutzes gebe es wichtige Neuerungen. Die Krankenhäuser müssen zukünftig in ihren Qualitätsberichten die Hygienestandards veröffentlichen. Dies könnte den Patienten ein weiteres Entscheidungskriterium an die Hand gegeben, wenn es um die Klinikwahl gehe, so Sassen abschließend.

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