Landesentwicklungsplan | | Nr. 075/17
55.000 Wohnungen in fünf Jahren schafft man nicht allein mit Sozialem Wohnungsbau
Es gilt das gesprochene Wort
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Der Landesentwicklungsplan ist wesentliche Planungsgrundlage, um die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsansprüche miteinander in Einklang zu bringen und Konflikte zu minimieren. Er setzt die Leitlinien für die räumliche Entwicklung in unserem Land bis 2025 und soll dort steuernd eingreifen, wo Entwicklungen falsch laufen.
Ein Grundsatz im Landesentwicklungsplan zielt darauf ab, in allen Teilen des Landes eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sicherzustellen.
Insbesondere sollen die demographischen Veränderungen berücksichtigt werden. Es sollen in ausreichendem Umfang Wohnungen für die steigende Zahl älterer Menschen, für Familien mit Kindern und für Haushalte mit niedrigem Einkommen zur Verfügung gestellt werden.
Im Juni 2016 hat das Statistikamt Nord im Auftrag der Staatskanzlei Annahmen und Ergebnisse der Bevölkerungsberausberechnung 2015 bis 2030 für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein einschließlich Modellrechnungen zu Haushalten und Erwerbspersonen veröffentlicht.
Laut Landesplanung sind für ganz Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 100.000 Wohnungen zusätzlich zur Verfügung zu stellen. 55.000 in den nächsten 5 Jahren. Der Siedlungsdruck ist enorm gestiegen, Baukosten und Mietpreise sind deutlich angestiegen.
Es gibt also konkreten Nachsteuerungsbedarf, den die Landesplanung umgehend angehen muss, dieses aber auf direkte Nachfrage von mir im Landesplanungsrat nicht vorhat. Ich wurde vertröstet auf funktionierende Kooperationen und Stadt-Umland-Planungen.
Diese sind laut Landesentwicklungsplan zulässig. Nur die Landesplanung lebt diese Kooperationen eben nicht. Es werden interkommunale Vereinbarungen mit Nachbargemeinden schlichtweg nicht akzeptiert bzw. gekündigte Stadt- Umland-Kooperationen nicht wieder zum Laufen gebracht.
Wachen Sie aus ihrem Dornröschenschlaf auf!
Ich skizziere Ihnen die Situation anhand meines eigenen Kreises Schleswig-Flensburg. Hier wird auf Basis der ersten Einschätzung die Zahl der Haushalte im Zeitraum 2015 bis 2030 voraussichtlich um rund 900 ansteigen. Außerdem werden etwa 2.270 neue Wohnungen gebraucht, als Ersatz für Wohnungen, die in diesem Zeitraum voraussichtlich abgerissen oder zusammengelegt werden. Darüber hinaus sollten im Kreis bis 2030 als Mobilitäts- oder Leerstandsreserve etwa 960 neue Wohnungen entstehen, damit die Wohnungsmärkte besser funktionieren können.
Das heißt, dass 4.130 neue Wohnungen gebraucht werden, 930 sind bereits gebaut.
Die Stadt-Umland-Kooperation mit der Stadt Flensburg ist gekündigt und keine neue Vereinbarung in Sicht, somit fällt der Sonderstatus in diesem Bereich ebenfalls weg. Die Stadt Flensburg kann den zusätzlichen Wohnraumbedarf des Kreises nicht aufnehmen, da hier ebenfalls über 5.000 neue Wohnungen gebraucht werden.
Ich stelle fest, dass die Anwendung des Landesentwicklungsplans derzeit für die Landesregierung zu unflexibel und restriktiv erscheint. Alle Landesteile müssen ihren Anteil am Wohnungsbau leisten können, damit günstigere Mieten in den Zentren des Landes erreichbar werden.
Ich fordere Sie daher auf, ein Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplanes und der entsprechenden Regionalpläne einzuleiten, ansonsten läuft Ihnen nicht nur die Landesentwicklungsplanung Wind aus dem Ruder, sondern auch der Bereich Wohnungsbau.
Ziel der Änderung muss der Verzicht auf einen einheitlichen Siedlungsrahmen und auf restriktive Vorgaben für die wohnbauliche Entwicklung sein!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel