Glücksspiel | | Nr. 201/19
(TOP 3) Übergangsregelung sorgt für Sicherheit und Kontrolle bei Online-Casinospielen
Hans-Jörn Arp, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, nahm heute im Plenum Stellung zu TOP 3 „Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele:
„Mein Dank gilt sowohl dem Innenminister als auch dem Chef der Staatskanzlei, die in den vergangenen Wochen und Monaten geholfen haben, andere Länder bei unserem Weg zu einem Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele mitzunehmen“, so Arp. Er dankte auch dem SSW, der den Weg der Koalitionspartner mitgegangen sei.
Man sei nicht mehr ein „Geisterfahrer auf der Autobahn“, wie Oppositionsführer Stegner das einmal formuliert habe, sondern habe auch andere Bundesländer von der Sinnhaftigkeit einer solchen Übergangsregelung überzeugen können. „Wir sind nicht mehr allein“, stellte Arp fest. Dabei habe man jetzt auch SPD-geführte Länder an der Seite.
Aus gutem Grund: In Abstimmung mit Sucht- und Verbraucherverbänden habe man eine Lösung finden können, die sowohl für den Schutz der Spieler – vor allem auch Jugendlicher – sorgen würde als auch die Vorteile für Vereine wie beispielsweise den THW Kiel, Holstein Kiel und die SG Flensburg-Handewitt unter einen Hut bringe.
Weiterer Vorteil sei die Kontrolle in der Hand des Landes: Ein Save-Server im Innenministerium sorge dafür, dass bei Online-Casinospielen alles mit rechten Dingen zugehe. Damit sei ein erster wichtiger Schritt getan, der bis 2021 Sicherheit schaffe. Dann solle möglichst über alle Grenzen hinweg ein neues Gesetz geschaffen werden.
„Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung in dieser Sache zurückziehen“, so Arp, der an Stegner appellierte, sich ebenfalls konstruktiv dabei einzubringen.
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Max Schmachtenberg
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