Teilhabe | | Nr. 418/17
(TOP 9) "Nicht ohne sie über sie" - Menschen mit Behinderungen in die Gestaltung einbeziehen
Rede wurde zu Protokoll gegeben!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,
liebe Gäste!
Das im Dezember letzten Jahres auf Bundesebene verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stellt in vielen Bereichen einen Systemwechsel dar – es ist eine Reform, die einen langjährigen Umstellungsprozess in den Ländern und Einrichtungen erfordert.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf des 1.Teilhabestärkungsgesetzes werden wir in Schleswig-Holstein nun den 2. notwendigen Reformschritt zügig umsetzen. Ziel ist die Effektivität und Zielgenauigkeit der Teilhabeleistungen und die Dämpfung des demografisch bedingten Ausgabenanstiegs. Wir schaffen ein modernes Teilhaberecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention.
Was sind nun diese notwendigen Schritte, und was wird sich ab 1. Januar 2018 ändern?
Die Eingliederungshilfe wird ab dem kommenden Jahr im 2.Teil des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) geregelt und nicht mehr im Bereich der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Diese Änderung erfordert auch eine Neubestimmung in den Zuständigkeiten, sprich die Benennung der Träger der Eingliederungshilfe, die die neuen Landesrahmenverträge verhandeln werden. Eines möchte ich an dieser Stelle verdeutlichen: Für uns als Jamaika-Koalition ist es unabdingbar, dass die Ausgestaltung dieses Gesetzes gemeinsam mit den Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen gestaltet wird. Schon in diesem Stadium werden wir Teilhabe aktiv darstellen.
„Nicht ohne uns über uns“ – dieser Grundsatz ist für uns eine Verpflichtung, und wir werden ihn im Gesetzgebungsverfahren aktiv umsetzen. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Menschen mit Behinderungen in die Gestaltung mit einbezogen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gremien geschaffen werden, die dieser Gruppe aktiv die Ausgestaltung und Umsetzung der Änderungen in der Eingliederungshilfe ermöglicht. Das hier nicht über die Köpfe hinweg verhandelt wird, ist für uns entscheidend wichtig. Die Ausgestaltung des Gesetzes soll durch Mithilfe von Menschen mit Behinderungen eng begleitet werden. Dieses Vorgehen schafft Transparenz für die Betroffenen und es schafft ebenso Akzeptanz.
Es wird dazu eine Interessenvertretung geben, die an der Ausarbeitung der Rahmenverträge mitwirkt. Diese wird auch vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, mitgestaltet. Mit ihm haben wir eine ausgezeichnete Vertretung dieser Personengruppe. Darüber hinaus werden wir auch Kontakt zu den Selbstvertretungsgremien der Betroffenen aufnehmen. Außerdem wäre es sinnvoll, dass wir auch die Leistungsträger in der Fläche in die Mitarbeit einbinden.
Ab dem 1. Januar 2018 treten vorgezogene Verbesserungen im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Eingliederungshilfe in Kraft, deshalb müssen mit unserem Gesetzentwurf zügig wichtige Rahmenbedingungen getroffen werden, damit die Ausgestaltung erfolgen kann. Kreise und kreisfreie Städte bleiben Träger der Eingliederungshilfe. Für übergeordnete und zentrale Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben wollen wir auch eine Trägerschaft des Landes, wie z.B. in Bereich des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe oder in Bezug auf die Sicherstellung gemeinsamer bedarfsgerechter Angebotsstrukturen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nun ein Jahr Zeit, um die Landesrahmenverträge und die Anpassung des Vertragsrechts in der Eingliederungshilfe zu verhandeln und zu gestalten. Hierzu wird zum 1. Januar 2018 eine Arbeitsgemeinschaft zur Begleitung der Umsetzung eingerichtet werden. Diese besteht aus Vertretern des Ministeriums, den Leistungsträgern und -erbringen und den Vertretern für Menschen mit Behinderungen.
Die vollständige Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes mit den Schwerpunkten soll in mehreren Schritten erfolgen, die spätestens bis zum Jahr 2020 abgearbeitet werden müssen.
Dazu zählen:
- Mehr Selbstbestimmung
- Verbesserungen zum Einkommen und Vermögen
- Verbesserungen für Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
- Bessere Teilhabe, sprich: Teilhabe am Arbeitsleben
- Soziale Teilhabe
- Mitbestimmung
- Verbesserung für die Leistungsträger und
- Vorbeugung
Lassen Sie mich die Veränderungen an einem Beispiel deutlich machen:
Teilhabe am Arbeitsleben – ausgedrückt in leichter Sprache:
Es wird mehr Möglichkeiten geben, dass Menschen mit Behinderung eine Arbeitsstelle bekommen. Es wird Werkstätten geben und dann gibt es auch noch andere Stellen wo Menschen mit Behinderungen arbeiten können oder wo sie sich auf eine feste Arbeitsstelle vorbereiten können. Neue Angebote sollen besser auf die Menschen eingehen. Es soll mehr geguckt werden, was eine Person kann und braucht. Und es soll neue Angebote geben, wo und wie Menschen mit Behinderungen arbeiten können.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel