Ukraine | | Nr. 130/22
TOP 9+24: Recht auf frühkindliche Betreuung für alle
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Seit mehr als 2 Monate haben wir Krieg in Europa – in der Ukraine.
Die Folgen dieses Krieges, Putins Angriffskrieges, spüren wir ganz deutlich. Etwa 12 Mio. Ukrainerinnen und Ukrainer sind in Europa auf der Flucht vor diesem Horror.
Erwachsene und Kinder – auf der Flucht- in körperlicher und seelischer Gefahr.
Ein Horror- der bis vor Kurzem unvorstellbar war.
Darunter sind auch viele Kinder.
Für uns in Schleswig-Holstein bedeutet das, wir müssen uns auf etwa 3.300 bis 4.400 zusätzliche Kinder im Kitabereich einstellen.
Um diese Kinder wollen wir uns kümmern und ihnen und ihren Eltern helfen. Wir wollen ihrem Alltag die notwendige Struktur und Betreuung geben, die sie dringend brauchen.
Zunächst, in der Anfangsphase und auch danach werden wir niedrigschwellige Angebote wohnortnah anbieten. In Spielkreisen, Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen sollen die Kinder bis zu sechs Jahren sich eingewöhnen und ankommen.
Kinder sollen hier wieder kindgerechte Normalität erfahren und erleben. Praktische Alltagshilfen für Kinder und deren Eltern werden dort angeboten.
Ein bedarfsgerechtes Angebot für z.B. an drei Tage mit 3 ½ Stunden Betreuung ist vor Ort angedacht.
Hier eignen sich ganz besonders die 140 Familienzentren und die 31 Familienbildungsstätten und möglicherweise auch Gemeindehäuser und Ähnliches im Land, um diese erste Betreuung zu ermöglichen.
Das Land stellt dafür 15 Mio. Euro zur Finanzierung zur Verfügung. Es werden 90% der Kosten vom Land übernommen.
Ein entsprechendes Programm wird mit den Kommunen aktuell auf den Weg gebracht.
Nach drei Monaten greift dann der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.
Und auch hier müssen wir uns auf eine kurzfristige Lösung zur Betreuung der Elementarkinder in der Kita einstellen.
Das ist eine enorme Herausforderung - wir können uns so spontan leider keine Kitaplätze „backen“.
Deswegen haben wir nach kurzfristigen und pragmatischen Lösungen gesucht und planen nun Folgendes für Kinder, die länger bei uns bleiben werden:
Es geht um Angebote im Kita-Regelsystem der frühkindlichen Betreuung und Bildung.
Um kurzfristig Kitabetreuungsplätze zu schaffen, planen wir befristet bis Juli 2023 die maximale Gruppenbelegung um drei Kinder auf 25 Kinder zu erhöhen.
- Das kann aber nur erfolgen, wenn die Kitagruppe den vollen Personalschlüssel von 2 Fachkräften erfüllt
- Die Heimaufsicht ihr ok zur Ausnahmeregelung gibt
- Die Elternvertretung und der Kita-Beirat rechtzeitig beteiligt und informiert werden
- Der Kita-Träger zustimmt
- Die Standortgemeinde ihr ok dazu abgibt
- Und die pädagogischen Fachkräfte durch eine zusätzliche Betreuungskraft für mindestens eine halbe Stelle in der betroffenen Gruppe entlastet werden
Diese Ausnahmegenehmigung zur Gruppenerweiterung ist nur möglich, wenn zusätzlicher Bedarf durch geflüchtete Kinder besteht und ist befristet und gilt nur bis zum Ende des nächsten Kitajahres.
Um alle Kinder gleich zu behandeln, ist es natürlich auch möglich, grundsätzlich auch nicht geflüchtete Kinder bei dieser Gruppenerweiterung zu berücksichtigen.
Ich betone es nochmal: diese Gruppenerweiterung obliegt einer freien Entscheidung vor Ort durch die Beteiligten bei einer guten Personalausstattung von mindestens zwei Fachkräften plus einer zusätzlichen pädagogischen Hilfskraft.
Und wir erinnern uns:
Es ist erst 2 Jahre her, dass es vor unseren Kita-Reform möglich war, dass 25 Kinder von 1,5 Fachkräften regelhaft betreut wurden. Davon sind wir jetzt meilenweit entfernt!
Diese aktuelle Gesetzesänderung ist leider notwendig, weil wir kurzfristig keine schnellen Alternativen haben.
Herzlichen Dank!
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel