Hochschule | | Nr. 519/16
TOP 8 - Bei der Neuordnung der Hochschulmedizin hat die Regierung viereinhalb Jahre verschlafen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Wenn diese Landesregierung zeitgerecht gearbeitet hätte, wäre dieses Gesetz bereits 2013 in Kraft getreten. Doch leider wurde diese Angelegenheit jahrelang verschlafen, obwohl der politische Wecker mehrfach geklingelt hatte.
Bereits im März 2012 lag ein von beiden betroffenen Universitäten mit dem UKSH geeinter Vorschlag vor. Dann kam der Regierungswechsel. Wissenschaftsministerin Waltraud Wende hat dann im November 2012 angekündigt, dass der Entwurf im 2. Quartal 2013 vorgelegt wird. Doch dieser Termin verging, ohne dass etwas Sichtbares geschah. Mitte 2014 wurde der Entwurf der Regierung den Hochschulen und dem UKSH vorgelegt. Im Januar 2015, also zwei Jahre nach dem angekündigten Termin, fand dann ein so genanntes Schlussgespräch der Beteiligten statt. Eigentlich war damit ja alles klar!
Im November 2015 habe ich dann gewagt, mal nachzufragen. Die Regierung kündigte in der Antwort an, dass im ersten Quartal dieses Jahres die Vorlage erfolgen würde. Gleich danach verfiel Ministerin Alheit wieder in ihren bekannten Tiefschlaf. Und es wurde November – November 2016! Und nun ist er da! Nach der Genehmigung des Gesetzentwurfes durch den DGB durfte das Kabinett endlich entscheiden.
Und überraschenderweise sieht dieser Entwurf den 1.1.2017 für das Inkrafttreten vor. Na dann toi, toi, toi. Dann haben wir ja bis zur Dezembersitzung noch vier Wochen Zeit für die Ausschussberatung mit schriftlicher und mündlicher Anhörung. Dieses ist natürlich nicht zu schaffen. Wir haben ja schon mehrere Gesetzesvorhaben gehabt, in denen solche undemokratischen Eilverfahren durchgepeitscht wurden. Ich hoffe, dass die Regierungsfraktionen hier genug Zeit lassen, um z. B. über die Bedenken des Marburger Bundes bezüglich des Direktionsrechtes des Vorstandes im Konflikt zum Berufsrechtes der Ärzte, und zum anderen um die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, zu reden.
Ich hoffe auch, dass wir dieses Mal von Spontan-Anträgen der Koalition verschont bleiben. Sie hatten wirklich Zeit genug!
Bei zeitgerechter Arbeit hätte die Landesregierung fast einen Selbstgänger gehabt.
Die CDU begrüßt die Einbeziehung der Ziel- und Leistungsvereinbarung. Auch wir sind für die Abschaffung des Medizin-Ausschusses und die Einführung von zwei hauptamtlichen Dekanen. Die Schaffung der Gewährträgerversammlung, die neue Campistruktur sowie die Beibehaltung des Aufsichtsrates und des Vorstandes mit den festgelegten Aufgaben finden unsere Zustimmung.
Bedenken bestehen bei uns gegen die Zusammensetzung des Aufsichtsrates.
Die Stärkung der Stellung des Ministeriums ist vom Grundsatz her sicherlich richtig, und das allein sollte für eine Gesetzesformulierung allein ausschlaggebend sein. Wenn ich mir das Ministerium in der Besetzung anschaue, kommen mir allerdings Bedenken.
Lassen Sie uns alle Betroffenen im Ausschuss vernünftig anhören, vielleicht schaffen sie unsere Bedenken auszuräumen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel