Wegstreckentschädigung | | Nr. 361/22
TOP 8: Wegstreckenentschädigung vereinfachen!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem russischen Angriffskrieg sind die Energiekosten und damit auch die Treibstoffkosten enorm gestiegen. So lag Diesel direkt vor Kriegsbeginn in der 8. Kalenderwoche bei circa 1,65 Euro je Liter bzw. 1,74 je Liter kostete Super Benzin. Nach dem Kriegsbeginn lag der Preis im Schnitt bei über 2,15 Euro pro Liter. Daher wurde im Sommer zurecht die Wegstreckenentschädigung im Landesbeamtengesetz ab Juni 2022 auf 30 Cent bzw. 40 Cent je Kilometer erhöht. Das wurde damals bewusst zunächst bis Ende dieses Jahrs geregelt, um zu sehen, wie sich die Kosten entwickelt. Denn auch hier sprechen wir von Mehrkosten von über 850.000 Euro. Somit bedeutet die jetzige Regelung keine automatische Verlängerung. Mittlerweile betragen die Durchschnittspreise zwischen 1,65 Euro je Liter bis 1,75 Euro je Liter, also ähnlich wie vor Kriegsbeginn. Zudem gibt es Entlastungspakete, sodass man einmal genau hinschauen sollte, ob eine Verlängerung erfolgen sollte oder nicht.
Grundsätzlich hätten wir durchaus Sympathien dafür, würden aber noch einen anderen Aspekt aufgreifen wollen. Denn was einem sofort bei der Regelung auffällt sind die zwei unterschiedlichen Kilometersätze. Den höheren Satz gibt es nur, wenn der Fahrtweg in einem erheblichen dienstlichen Interesse liegt. Dies muss nachgewiesen und genehmigt werden. Die Prüfung, ob eine Fahrt im erheblichen dienstlichen Interesse liegt oder nicht, führt bisher zu erhöhtem Verwaltungsaufwand. Eine Bürokratische Regelung, bei der man sich fragen muss, ob diese so überhaupt noch zeitgemäß ist.
Wir könnten uns vorstellen, die unterschiedlichen Kilometersätze der Wegstreckenentschädigung im Reisekostenrecht zu vereinheitlichen. So könnte eine einheitliche Wegstreckentschädigung je gefahrenen Kilometer gelten. Zudem könnte auch geregelt werden, ob vorrangig öffentliche Verkehrsmittel zur Erledigung von Dienstgeschäften genutzt werden können.
Ich schlage daher vor, dies im Finanzausschuss im Rahmen einer Anhörung zu beraten und dann zu entscheiden.
Vielen Dank.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel