Hans Hinrich Neve (ehemaliger Abgeordneter)

Hans Hinrich Neve (ehemaliger Abgeordneter)
Gesundheit, Ehrenamt, Feuerwehr/Katastrophen­schutz, Kommunales

Hausärzte | | Nr. 318/19

TOP 8 Maßnahmen gegen Hausärztemangel treffen

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Die hausärztliche Versorgung in vielen Teilen der Bundesrepublik wird zunehmend angespannt, hier kann sich Schleswig-Holstein nicht rausnehmen. Ein Blick auf die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärzte belegt, dass sich dieses in den nächsten Jahren noch verschärfen wird.

Und dieses Problem ist mittlerweile nicht nur in abgelegenen ländlichen Räumen, sondern auch in den Städten angekommen.

Im Jamaika-Koalitionsvertrag haben wir die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten Gebieten verankert, wissentlich, dass es nicht nur einer oder zwei Stellschrauben genügt, um dieses Ziel zu erreichen.

Es gehört aber auch zur Wahrheit dazu, dass wir es hierbei nicht ausschließlich mit einem Problem in der Peripherie zu tun haben, sondern in zunehmendem Maße auch in Städten!

Es gibt unterschiedliche Gründe für diese Entwicklung:

-eine abnehmende Bereitschaft zur freiberuflichen Tätigkeit als niedergelassener Mediziner zu arbeiten

-Geringere Risikobereitschaft zur Kreditaufnahme bei Praxisübernahme

-vor allem aber auch, sich wandelnde Lebens- und Familienplanungskonzepte – nicht nur, aber insbesondere bei weiblichen Medizinerinnen

-Work-Life-Balance (das betrifft Frau und Mann gleichermaßen), keine 60 und mehr Stunden in der Woche zu arbeiten

Auf diesen Wandel müssen wir als Politik, aber auch als Gesellschaft Antworten finden.

Bereits heute machen sich viele Gemeinden und Städte auf den Weg attraktive Arbeitszeitmodelle für Mediziner zu schaffen, die sie an eine Gemeinde dauerhaft binden.

Die Planung und Realisierung von Ärztehäusern oder Gesundheitszentren ist hier das Stichwort. Es wird auf der kommunalen Ebene als ein Beitrag zur Daseinsvorsorge verstanden. Dort wo Hausärzte fehlen, entsteht eine große Unsicherheit in der Bevölkerung.

Das Vorhalten von Ärztehäusern hat sich schon heute als passendes Instrument bewiesen. Wir sehen die Entwicklung in Büsum und wir wissen, um die große Resonanz auf dieses Konzept. Sowohl aus weiteren Landesgemeinden, teilweise über die Grenzen von Schleswig-Holstein noch hinaus.

Sie können – und werden mutmaßlich - in Zukunft ein weiterer wichtiger Baustein sein, um den Veränderungen zu begegnen.

Diesen Wandel müssen wir erkennen und auch proaktiv mitgestalten und auch kommunalrechtliche Anpassungen auf den Weg bringen. Diese sind derzeit im Innenministerium in Vorbereitung:

Stichwort - Gemeindewirtschaftsrecht -

Es ist aber auch ein Baustein, dass die Anzahl der Medizinstudienplätze erhöht werden muss.

Dieses können wir als Land Schleswig-Holstein nicht alleine schaffen , denn der Studiengang Humanmedizin ist nun einmal ein sehr kostspieliger Studiengang. Ohne den Blick auch nach Berlin zu richten, werden wir diesen Baustein nicht umsetzen können.

Durch eine Studienplatzoffensive Medizin muss sich der Bund zu seiner Verantwortung bekennen!

Eine sogenannte Landarztquote wie sie im Dezember letzten Jahres in NRW verabschiedet wurde, ist sicherlich ein Weg, wird aber kurzfristig keine unmittelbare Wirkung haben.

13 Semester Regelstudienzeit, anschließende Weiterbildung und dann noch die Facharztausbildung, dass sind mindestens 10 bis 12 Jahre die dann ins Land gegangen sind.

Grundsätzlich stehen wir allen Optionen, die sich als geeinte Maßnehmen erweisen könnten, offen gegenüber. Wir haben mit dem Beschluss zur Drucksache 19/1497 „Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes“ nun zunächst einmal Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, um die Wahrung der Grundrechte beim Zugang zum Studium im zentralen Verfahren zu gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom Dezember 2017 die Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen für Humanmedizin für teilweise mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. Die Anpassung musste bis Ende 2019 erfolgen. Und sie ist auch erfolgt.

Der Staatsvertrag ist die Grundlage für die Umsetzung des Urteils.

Auf der Basis können dann alle weiteren Durchführungsbestimmungen landesseitig geregelt werden.

Insofern ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig, um für die herrschenden und zukünftige Herausforderungen in der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Abhilfe zu schaffen.

Wir werden im Sozialausschuss über viele Wege sprechen müssen, um die hausärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein zu sichern.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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