Finanzausgleich | | Nr. 389/20
TOP 7+8: Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Finanzausgleichs wird auf den Weg gebracht
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Mai dieses Jahres haben wir erstmalig im Plenum über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs debattiert. Vor dieser ersten Lesung stand ein langer Diskussionsprozess mit vielen Berechnungen. Auch nach der ersten Lesung wurden viele Gespräche geführt und Ende September die mündliche Anhörung hier im Plenarsaal durchgeführt. Bei einer Diskussion um den kommunalen Finanzausgleich muss uns allen eines klar sein: Beim kommunalen Finanzausgleich handelt es sich um einen finanziellen Interessenausgleich und der sieht, je nachdem wen man fragt, immer etwas unterschiedlich aus. Das liegt in der Natur der Sache. Aber, wir haben es mit diesem FAG geschafft, dass alle Kommunalgruppen, also Kreise, kreisfreie Städte, zentrale Orte und nicht zentrale Orte, zu den Gewinnern gehören.
Zudem ist es wertvoll, dass es im Rahmen der Vereinbarung zum Stabilitätspakt gelungen ist, einen Konsens mit den Kommunen zum FAG hinzubekommen.
Um genau diesen wird nun der Gesetzentwurf, der bereits einige wichtige Grundparameter, wie den Flächenfaktor, den Kinderbonus und die Infrastrukturverteilung enthält, nun durch unseren Änderungsantrag, den wir im Innen- und Rechtsausschuss, Finanzausschuss und Bildungsausschuss behandelt haben, ergänzt.
Im Rahmen der Einigung aus dem Stabilitätspakt stellt das Land pro Jahr 11 Mio. Euro mehr für das FAG bereit. Inhaltlich richten wir einen neuen Vorwegabzug für Integrationsaufgaben ein und stocken die hierfür umgeschichteten Mittel um 2 Mio. Euro auf nun 11 Mio. Euro auf. Von diesen Mitteln sollen dann tatsächlich alle Bereiche, also Kreise, kreisfreie Städte, zentrale Orte und nicht zentrale Orte profitieren. Wir halten das für richtig, denn Integrationsarbeit wird in ganz Schleswig-Holstein geleistet.
Mit weiteren 9 Mio. Euro pro Jahr wird der Vorwegabzug Infrastruktur aufgestockt, der dann 68 Mio. Euro beträgt.
Ein Teilbetrag dieser Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro soll hälftig zwischen Kreisen und Gemeinden aufgeteilt werden. Für die Mittelverteilung unter den Kreisen werden die Einwohnerzahlen zu Grunde gelegt. Die Verteilung des Gemeindeanteils richtet sowohl nach Umsatzsteueranteilen als auch nach den Einwohnerzahlen. Um einen einheitlichen Verteilmechanismus für die Gemeinden zu gewährleisten, werden auch die Umsatzsteueranteile für die Kreisfreien Städte mitberücksichtigt.
Neben den dargestellten Punkten sind – wie könnte es anders sein – auch Corona-bedingte Änderungen am Gesetzentwurf notwendig. So soll der negative Abrechnungsbetrag aus dem kommunalen Finanzausgleich 2020 durch Land und Kommunen gemeinsam jeweils hälftig finanziert werden. Der kommunale Anteil wird dabei bis in das Jahr 2031 gestreckt.
Dass Bund und Land pauschal die Gewerbesteuerausfälle auf Basis der Mai-Steuerschätzung übernehmen werden, hat natürlich auch Auswirkung auf das FAG. Damit keine abschwächende Wirkung für die Kommunen entsteht, regeln wir, dass im Zuge dieser Maßnahme keine Gewerbesteuerumlage an das Land fällig wird. Um den Verteilmechanismus innerhalb der kommunalen Familie zu erhalten, wird der Ausgleich in die Berechnung der Steuerkraft miteinbezogen.
Für die Regelung des Schwimmstätten-Vorwegabzugs wird zunächst eine Verteilung nach Fläche vorgenommen. Sobald die Pandemie vorbei ist, erfolgt die Verteilung auf Basis der gegebenen Schwimmstunden.
Auch das Thema Schulkostenbeiträge fassen wir mit diesem Änderungsantrag noch einmal an und ziehen die Einführung der Spitzabrechnung für Investitionen auf das Jahr 2023 vor. Gleichzeitig erhöhen wir die Pauschalen für den Übergangszeitraum auf je 400 Euro in den Jahren 2021 und 2022.
Besonders freue ich mich, dass wir uns in der Koalition einigen konnten, dass wir die differenzierte Kreisumlage einführen werden. Dieses sinnvolle Instrument kann zukünftig bei Bedarf mit einer 2/3-Mehrheit im Kreistag eingeführt werden und sorgt vor Ort für eine Art interkommunalen Finanzausgleich innerhalb eines Kreises. Damit kann der Kreis stärker seine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion umsetzen, was wiederum die kommunale Selbstverwaltung stärkt.
Bereits im Jahr 2024 wird es eine Evaluierung des FAG geben. Da werden wir uns die genaue Wirkung der FAG-Instrumente ansehen, insbesondere die Entwicklung der Nivellierungssätze und deren Auswirkungen müssen wir genau im Blick behalten.
Mit Blick auf die Zukunft und sich stetig verändernde Anforderungen an unsere Kommunen sehen wir in der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des FAG kein einmaliges Gesetz, sondern eine dauerhafte Aufgabe.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung, damit eine rechtzeitige Umsetzung vor Ort gelingen kann.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel