Wohnraum | | Nr. 203/18
(TOP 7) Hier wird mit ordnungspolitischen Kanonen auf Spatzen geschossen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Wir befassen uns heute mit einem SSW-Gesetzentwurf zur umfassenden Wohnraumbeaufsichtigung.
Dabei wird nicht nur gefordert, mit hohem bürokratischen Aufwand umfangreiche Wohnraumkontrollen durchzuführen, sondern auch die Einschränkung des Grundrechtes der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) akzeptiert. Die CDU-Fraktion hält dies für nicht akzeptabel.
Einen Antrag mit derselben Zielrichtung hatte übrigens auch die Piratenfraktion in der letzten Legislaturperiode vorgelegt, dessen zweite Lesung im Februar 2017 stattfand.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle aus der damaligen Plenardebatte zu zitieren, zumal sich in der Zwischenzeit keine substantiellen Änderungen ergeben haben.
"Ich glaube nur nicht, dass ein solches Gesetz das Problem löst, sondern das Problem für Geringverdiener und normalverdienende Mieter wird nur dann gelöst, wenn wir mit der Förderung von neuem Wohnraum genau dort ansetzen und mit sozialem Wohnraum - aber auch mit genossenschaftlichem Wohnraum - dafür sorgen, dass diese Leute diesen Wohnraum auch mieten können. Es nützt nichts, wenn man da in irgendeiner Weise in das Eigentum der Leute eingreift."
Sie glauben jetzt sicherlich, dass ich gerade meine eigene Rede aus dem letzten Jahr zitiere, stimmt aber nicht.
Vielmehr habe ich mir erlaubt, den verehrten Kollegen Harms, seines Zeichens Vorsitzender der Gruppe des SSW und heutiger Antragsteller, wörtlich zu zitieren.
Auch ich halte einen Gesetzentwurf, der eine umfangreiche staatlich regulierte Wohnraumbewirtschaftung fordert, weder für inhaltlich zielführend noch für hilfreich, irgendeine Problemstellung auf unseren Wohnungsmärkten zu lösen.
Eine nennenswerte Wohnungsverwahrlosung ist nicht erkennbar, auch weil Vermieter ein Interesse daran haben, ihre Wohnungen zu erhalten und dauerhaft zu vermieten.
Ein solches Gesetz würde nur viel Bürokratie verursachen und einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen schaffen.
Hier wird mit ordnungspolitischen Kanonen auf Spatzen geschossen.
Die in Schleswig-Holstein relevante Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen, zum Beispiel auf den nordfriesischen Inseln, kann auch mit den bisherigen baurechtlichen Instrumenten erreicht werden:
Insbesondere mit der städtebaurechtlichen Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB kann die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden (Milieuschutzsatzung).
Diese Erhaltungssatzungen beruhen auf der kommunalen Planungshoheit. Sie bewirken, dass Nutzungsänderungen unter den Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde gestellt werden. Aber selbst dieses Instrument wird in Schleswig-Holstein nur selten genutzt.
Die Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums in den Landesteilen mit hoher Wohnraumnachfrage bleibt eine dauerhafte Herausforderung für die Politik und die Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein.
Ich bin an dieser Stelle sehr dankbar dafür, dass unsere Landesregierung diese Herausforderung aktiv annimmt und auch mit Hilfe der neuen Bundesregierung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um das Wohnraumangebot, insbesondere von bezahlbarem Wohnraum, weiter auszubauen.
Dies tut sie übrigens in der Kontinuität ihrer Vorgängerregierungen.
Wir werden deshalb den SSW-Gesetzentwurf - selbstverständlich gemäß der parlamentarischen Gepflogenheiten - in den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss überweisen, uns bei der abschließenden Beschlussfassung in der zweiten Lesung aber sicherlich das Abstimmungsverhalten des Kollegen Harms aus dem Februar 2017 aufnehmen und den Gesetzentwurf ablehnen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel