Medienstaatsvertrag | | Nr. 363/22
TOP 7: Gemeinsam für einen starken und unabhängigen öffentlichenrechtlichen Rundfunk
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
wohl kaum eine Branche hat sich in den vergangenen Jahren schneller verändert als die Medienlandschaft. Mit den Veränderungen in dieser Branche regulatorisch Schritt zu halten, ist eine Herausforderung für die Politik.
Uns liegt heute die dritte Änderung des Medienstaatsvertrages zur Beratung vor. Ja, Sie haben richtig gehört. Es ist bereits die dritte Änderung an einem Staatsvertrag, der erst Anfang 2021 in Kraft getreten ist. Aber, ich kann Sie beruhigen, das ist bei den medienrechtlichen Vorschriften normal. Der Vorgängerstaatsvertrag, der damalige Rundfunkstaatsvertrag, hatte während seiner Gültigkeitsdauer 22 Änderungen erfahren. Schon damals galt also: Nach der Staatsvertragsänderung ist vor der Staatsvertragsänderung und insofern gehe ich davon aus, dass zumindest in den Köpfen der Rundfunkreferenten der Länder die vierte Änderung des Medienstaatsvertrages bereits gedacht wird.
Meine Damen und Herren,
worum geht es nun in der vorliegenden dritten Änderung? Es geht im Kern um die Schärfung des Auftragsprofils und die Flexibilisierung des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Darüber hinaus spiegelt sich aber auch die aktuelle Debatte zur Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Änderungen wider.
Mit der Schärfung des Programmauftrages soll erstens der Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich die Information, Bildung, Kultur und Beratung, gestärkt werden. Darüber hinaus wird klargestellt und das halte ich ausdrücklich für wichtig und richtig, dass auch Unterhaltung Teil des gesetzlichen Auftrages ist, sofern sie denn eines öffentlich-rechtlichen Anspruches genügt.
Zweitens wird mit der Flexibilisierung des Programmauftrages, dem Tempo der Veränderung der Mediennutzung Rechnung getragen. Das lineare Fernsehen verliert mehr und mehr an Bedeutung. Die Mediatheken und sonstige Onlineangebote gewinnen hingegen an Bedeutung hinzu, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sowohl im Internet als auch auf Plattformen mit seinen Angeboten auffindbar sein. Deshalb ist es richtig, dass die Ausspielmöglichkeiten der Anstalten gerade im Internet erweitert und eine längere Verweildauer in den Mediatheken zugelassen werden. Wichtig dabei ist auch, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verankert wurde. Gerade im Hinblick auf die Finanzierungsdebatte ist dies ein nicht zu vernachlässigender Aspekt.
Drittens wird die Rolle der Gremien im Hinblick auf Programmstrukturen, Qualitätsstandards und Kostencontrolling gestärkt. Sie bekommen deutlich mehr Verantwortung, da sie entsprechende Richtlinien aufstellen müssen. Es gilt inhaltliche und formale Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung zu definieren. Ob die jetzige Struktur der Gremien und deren finanzielle und personelle Ausstattung allerdings geeignet ist, um dieser Rolle auch gerecht zu werden, wird sich zeigen. Gegenfalls müssen wir an dieser Stelle gesetzgeberisch noch einmal tätig werden.
Meine Damen und Herren,
in den vergangenen Monaten hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch hier in Schleswig-Holstein viel Kritik einstecken müssen. Manche Kritik war gerechtfertigt, andere deutlich überzogen. Trotz Kritik und Debatte genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nach wie vor großes Vertrauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört zu Deutschland. Er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es uns gelungen ist, nach Ende des Zweiten Weltkrieges eine stabile und verlässliche Demokratie in Deutschland aufzubauen. Dessen müssen wir uns bei aller Kritik immer wieder bewusst sein.
Wir dürfen uns nicht am billigen Populismus derjenigen beteiligen, die es vom Grundsatz her nicht gut mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk meinen und dessen Abschaffung erreichen wollen. Solchen Tendenzen müssen wir klar widersprechen. Ich bin der festen Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach wie vor eine absolute Daseinsberechtigung hat. Er ist ein Garant für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen, aber auch mit anderen Dingen, die die öffentlich-rechtliche Prägung dieses Rundfunks ausmachen. Er ist unerlässlich für die offene Meinungsbildung, für den offenen Diskurs in einer offenen und freien Gesellschaft.
Wir haben uns in diesem hohen Haus in der Vergangenheit stets, wenn es drauf ankam, gemeinsam hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk versammelt. Wir haben den Populisten die Stirn geboten. Das sollten wir auch in Zukunft gemeinsam tun und nicht über mögliche politische Filter schwadronieren. Solche nebulösen Unterstellungen, ob nun öffentlich oder unter der Hand geäußert, sind gefährlich. Sie diskreditieren Journalisten und untergaben damit das Vertrauen in den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk und unsere politische Kultur.
Insofern bin ich ja froh, dass der Oppositionsführer die Berichterstattung über einen politischen Filter zu Gunsten der CDU in den Lübecker Nachrichten vom 08. Dezember korrigieren ließ. Denn wir haben ja gelernt: bereits der Anschein ist entscheidend.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie uns gemeinsam für einen starken und unabhängigen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk einstehen. Abschließend bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innen- und Rechtsausschuss.
Viele Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel