Kernkraft | | Nr. 59/23
TOP 6: Laufzeitverlängerung der Kernkraft muss im Bund entschieden werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Begehren der FDP, die Laufzeiten der noch am Netz laufenden Kernkraftwerke zu verlängern, ist richtig. Der Antrag, liebe Kollegen, richtet sich aber an den falschen Adressaten.
Denn um eine längere Laufzeit zu ermöglichen, müsste als erstes das Atomgesetz geändert werden. Und das ist natürlich Bundesrecht. Deshalb ist es zu allererst Ihre Pflicht, liebe Kollegen von der FDP, sich in Berlin mit Ihren Koalitionspartnern entsprechend zu verständigen. Ob das gelingt, scheinen Sie selbst ja zu bezweifeln, sonst wäre dieser Antrag ja überflüssig. Daher also liebe FDP: nur Mut, vielleicht schaffen Sie es ja mal, sich in der Koalition auf Bundesebene durchzusetzen.
Aber wir als CDU lassen Sie natürlich nicht alleine und helfen, wo wir können. So hat der CDU Bundesvorstand in seiner Weimarer Erklärung vom 14.01.2023 erklärt, ich zitiere: „Wir brauchen gerade in der jetzigen Situation eine Politik, die alle verfügbaren Energiequellen ans Netz bringt. Dazu gehört auch die Nutzung der noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke bis mindestens Ende 2024. Dafür ist die sofortige Bestellung neuer Brennstäbe erforderlich, damit die Kernkraftwerke noch im kommenden Winter zur Versorgungssicherheit und Preisdämpfung beitragen können.“
Ich bin sicher, dass sich unsere Bundestagsfraktion auch entsprechend äußern und abstimmen wird.
Aber das Begehren der FDP scheint ja noch weiter zu reichen. Denn der Kollege Vogt hat ja als Fraktionsvorsitzender bereits auch eine mögliche Wiederinbetriebnahme von Brockdorf ins Spiel gebracht.
Da ist die Situation aber noch etwas komplexer. Auch hierfür wäre natürlich eine Änderung des Atomgesetz notwendig. Und natürlich müsste eine erneute Betriebserlaubnis erteilt werden. Und es müsste überprüft werden, ob die technischen Anlagen noch im betriebsfähigen Zustand sind. Nach meinen Erkenntnissen hat zum Beispiel. hier bereits eine erste Dekontamination stattgefunden. Dabei wird der Primärkreislauf mit Säure gespült um radioaktive Stoffe auszuspülen. Sowas wird auch bei im Betrieb befindlichen AKWs gemacht, da wird aber natürlich penibel darauf geachtet, die Rohre nicht zu stark zu belasten, um den Betrieb nicht zu gefährden. Bei der Vorbereitung des Abriss, dürfte aber der Abtrag der Radioaktivität im Vordergrund stehen.
Aber das soll nur ein Beispiel für die technischen Schwierigkeiten sein.
Die Fragen von Personal und Brennstäben wären ebenfalls noch zu beantworten.
Und das war die Ausgangslage, weshalb wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet haben, den Rückbau der nicht mehr am Netz befindlichen Atomkraftwerke durchzuführen.
Aber zurück zum Antrag: Die Laufzeiten zu verlängern ist aus drei Gründen richtig:
1. Wenn Klimaschutz oberste Priorität hat, muss CO2 Reduktion oberste Priorität sein. Und dann muss CO2 freie, grundlastfähige Stromproduktion Vorrang vor der Verstromung fossiler Brennstoffe haben.
2. Eine preiswerte und sichere Energieversorgung, Stromversorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Die industriellen Großbetriebe können hohen Preisen noch durch Fortzug und Verlagerung ausweichen. Der Mittelstand - und da sprechen wir von dem Rückgrat und dem Jobmotor unserer Wirtschaft - kann das nicht. Der geht erst in die Knie und dann kaputt. Abwandern der Großen und Insolvenz der Kleinen führt dann aber zum nächsten Punkt.
3. Die entstehenden sozialen Verwerfungen werden so nachhaltig sein, dass ich mir ernsthafte Sorgen um die Akzeptanz unserer Gesellschaftsordnung mache.
Und deshalb gibt es gute Gründe zu anderen Entscheidungen zu kommen, als der Bund bisher beschlossen hat. Das muss aber im Bund beschlossen werden. Und deshalb liebe FDP, setzt Eure Kraft da ein, wo sie gebraucht wird und wo sie entscheidend ist und verzettelt Euch nicht mit Anträgen in den Ländern.
Denn, dass wir als Koalition diesen Antrag ablehnen werden, das dürfte nun niemanden überraschen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel