Untersuchungsausschuss | | Nr. 94/22
TOP 51: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist zentrales demokratisches Grundrecht
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
nach nunmehr vier Jahren Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und gut drei Jahren, in denen Zeugenvernehmungen durchgeführt wurden, ist es nun fast geschafft. In den insgesamt 97 Sitzungen, in denen sehr umfangreich und ausführlich Beratungen und Beweisaufnahmen stattgefunden haben und Zeugen ausführlichst befragt wurden, wurden alle aufgeworfenen Fragen umfangreich bearbeitet. Parallel dazu fanden natürlich auch zahlreiche Sitzungen der Facharbeitskreise statt. Es wurde in Fraktionssitzungen ausführlich berichtet und beraten. Es gab eine große Anzahl von Abstimmungsgesprächen mit den Vorsitzenden des Ausschusses und den Obleuten.
Sie sehen schon an dieser Aufzählung, dass der Untersuchungsausschuss nicht nur über einen außergewöhnlich langen Untersuchungszeitraum durchgeführt wurde, sondern auch mit erheblichem Zeitaufwand verbunden war.
Es wurden dabei umfangreiche Akten zur Beweisaufnahme herangezogen, die inzwischen eine Gesamtlänge von ungefähr 15 Meter erreicht haben. Neben den Zeugenvernehmungen wurden Sachverständige beauftragt und insgesamt neun Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes eingeholt. Wir hatten es dabei mitunter mit Zeugen zu tun, die in aller Ausführlichkeit nicht nur befragt wurden, sondern auch ihrerseits ein sehr umfangreiches eigenes Mitteilungsbedürfnis gegenüber den Ausschussmitgliedern hatten. Andere wiederrum konnten nicht vernommen werden, da sie Bedingungen stellen wollten, die wir nicht akzeptieren konnten und wollten. Außerdem stand die ungeheuerliche Behauptung im Raum, es hätte eine Überwachung und Ausspionierung von Journalisten stattgefunden. Es stellte sich heraus, dass diese Geschichte frei erfunden war.
Bei der Sachverhaltsaufklärung konnte dankenswerterweise in weiten Teilen Einigkeit erzielt werden. Dabei stand und steht im Mittelpunkt die Frage, wie und mit welchen Mitteln unsere Landespolizei und die Staatsanwaltschaft auf die großen Herausforderungen im Bereich der Rocker-Kriminalität in den Jahren 2009 und 2011 reagiert haben. Dabei gab es klare politische Vorgaben, die mit einer Null-Toleranz-Strategie den sogenannten Rocker-Krieg schnell beenden sollten. Diese wurden erfolgreich umgesetzt.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich bei der damaligen Hausspitze im Innenministerium für die geleistete Arbeit bedanken. Unser Landtagspräsident Klaus Schlie hat in dieser Zeit als zuständiger Innenminister die Verantwortung übernommen und mit seinem entschlossenen Handeln für ein Ende der Gewaltspirale gesorgt.
Es bleibt festzuhalten, dass allen Beteiligten in Polizei und Justiz in diesem äußerst komplexen Kriminalitätsumfeld nicht immer alles auf Anhieb gelungen ist. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer von uns würde ernsthaft behaupten, dass ihr oder ihm in seiner täglichen Arbeit nicht auch Fehleinschätzungen und Fehler unterlaufen?
Die Kommunikation und Abstimmung innerhalb und zwischen den Behörden war nicht immer optimal. Insgesamt bleibt aber festzuhalten, dass die Ergebnisse der Arbeit dazu führten, den sogenannten Rocker-Krieg zu beenden und die Sicherheit in Schleswig-Holstein wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.
Für die zukünftige Zusammenarbeit innerhalb der Landespolizei und mit der Staatsanwaltschaft sind die Regelungen zum Einsatz von V-Personen und zum Umgang mit erhaltenen Informationen bereits jetzt aktualisiert und angepasst worden. Dadurch haben wir nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen klarer gefasst, sondern auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle für die CDU-Landtagsfraktion ganz klar und unmissverständlich zu erklären: Wir sind allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen der Landespolizei, des Justizvollzugsdienstes sowie der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu großem Dank verpflichtet. Ihre nicht immer einfache und bisweilen auch die eigene Person gefährdende Tätigkeit wird nicht nur mit großer Professionalität durchgeführt, sondern ist auch mit herausragendem persönlichen Engagement verbunden.
Deshalb haben sie aus meiner Sicht auch das Recht und den Anspruch an uns Politiker, dass wir diese Arbeit entsprechend wertschätzen und dies auch mit konkreten Maßnahmen untermauern. Dazu gehört aus meiner Sicht vor allen Dingen die notwendige Ausstattung sowohl in personeller als auch materieller Hinsicht.
Ich möchte mich schließlich sehr herzlich bei all denjenigen bedanken, die mit ihrem Engagement in den letzten vier Jahren einen erheblichen Beitrag zur Arbeit des Untersuchungsausschusses geleistet haben.
Zunächst gilt dies für die Vorsitzenden, zunächst Claus Christian Claussen, der bis zu seiner Ernennung zum Justizminister dem Ausschuss vorsaß, und in den letzten Jahren dem Kollegen Tim Brockmann.
Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich beim stellvertretenden Vorsitzenden, Thomas Rother, zu bedanken, den ich seit vielen Jahren als sehr kompetenten und fleißigen Abgeordnetenkollegen schätze. Ich bedaure es sehr, dass er uns in der nächsten Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung steht, kann aber seine Entscheidung, nicht erneut zu kandidieren, verstehen und wünsche ihm ganz persönlich für die Zukunft alles erdenklich Gute.
In ähnlicher Weise geht es mir mit den Kollegen Burkhard Peters und Marcus Rossa, die sich ebenfalls entschlossen haben, nicht erneut für den Landtag zu kandidieren. Aus den vielen Abstimmungsgesprächen weiß ich jetzt auch um die Bedeutung der Redewendung „Zwei Juristen – drei Meinungen“.
In unserem Fall durfte ich neben den beiden Kollegen mit juristischer Ausbildung als Nicht-Jurist auch meine Sichtweise immer wieder einbringen. Für die Toleranz der Kollegen und die Bereitschaft, auch diese Argumente zu berücksichtigen, bin ich sehr dankbar.
Schließlich möchte ich mich noch bei den Kollegen Harms und Dr. Dolgner bedanken, die ja beide erneut für den Landtag kandidieren und wahrscheinlich über die Landeslisten ihrer Parteien erneut einen Sitz im Landtag erhalten werden.
Ich danke auch sehr herzlich Andrea Tschacher und Klaus Jensen, die für die CDU-Fraktion an den zahlreichen Sitzungen und Besprechungen teilgenommen haben, für ihren vorbildlichen Einsatz.
Außerdem gilt mein Dank dem Ausschussgeschäftsführer Herrn Dr. Alpes und Frau Dr. Riedinger vom Wissenschaftlichen Dienst, die einen erheblichen Anteil an der geleisteten Arbeit haben.
Abschließend möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen bedanken, die nicht nur uns Ausschussmitgliedern regelmäßig mit Rat und Tat zur Seite standen, sondern über die sogenannte „Freitagsrunde“ auch viel von der geleisteten Arbeit übernommen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie wissen, dass ich persönlich bei der Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und des damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwandes immer wieder sehr kritisch nachgefragt und auch Bedenken geäußert habe.
Trotzdem möchte ich aus heutiger Sicht sagen, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein zentrales demokratisches Grundrecht darstellt. Ich glaube, dass gerade in den schwierigen Zeiten, in denen sich unser Land durch die Belastungen der Corona-Pandemie und der damit auftretenden gesellschaftlichen Diskussionen befindet, eine funktionierende Demokratie von entscheidender Bedeutung ist.
Diese Demokratie gegen Angriffe ihrer Feinde immer wieder zu verteidigen und vor allen Dingen das Recht des Andersdenkenden auf freie Äußerung Meinungsäußerung zu garantieren, bilden die elementare Grundlage unserer pluralistischen Gesellschaft.
Ich bin der festen Überzeugung, dass nur eine tolerante und freiheitliche Gesellschaftsordnung auf Dauer die Freiheit und Demokratie in unserem Land gewährleisten kann. Dafür braucht die Demokratie allerdings auch genügend aufrechte Demokraten, die bereit sind, diese Werte nicht nur öffentlich zu verteidigen, sondern auch gegen alle Angriffe in Schutz zu nehmen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel