Planungsbeschleunigung | | Nr. 193/24
TOP 5 u.a: Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz geben wir Gas
Meine Damen und Herren,
gutes Regieren geht wie folgt: Man prüft Möglichkeiten, man macht Vorschläge, man sucht Mehrheiten, und dann setzt man sie um.
Das ist auch ein schöner Unterschied zwischen Kiel und Berlin. Zwischen Schwarz-Grün und Ampel.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir Planungsverfahren beschleunigen wollen. Die Landesregierung hat daher ein Normenscreening durchgeführt und sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht Beschleunigungspotentiale gesucht. Das Ergebnis wurde im Bericht der Landesregierung über die im Rahmen des Normenscreenings Planungsbeschleunigung identifizierten Beschleunigungspotentiale vorgestellt.
Als der Bericht im Landtag vorgestellt wurde, kritisierte der Kollege Dr. Buchholz, dass die Maßnahmen schon alle im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten worden seien. Der Bund sei schon längst auf dem Weg. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Kollege Dr. Buchholz schon damals die Ampel kritisierte. Er sagte:
„Ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, dass auch ich total unzufrieden darüber bin, dass in der Ampel in Berlin diese Regelungen, die alle im Koalitionsvertrag stehen, bisher nicht realisiert worden sind.“
Dieses Zitat vom 24. November 2023 ist auch heute noch aktuell. Leider. Ich erlaube mir eingangs nochmal auf die damalige Debatte zu verweisen. Herr Dr. Buchholz fragte mich in einer Zwischenfrage gleich zu Beginn meiner Rede:
„Kollege Kilian, stimmen Sie mir zu, dass wir für all die Maßnahmen, die in dem großen Paket Ihren Regierungschefs stehen, in diesem Haus eine Mehrheit hätten, die Sie in Ihrer Koalition nicht haben und deshalb nicht zu einer Umsetzung kommen?“
Ich antwortete „Nein“. Denn wir haben eine Mehrheit für die Maßnahmen. Heute liegt mit diesen Mehrheiten der Gesetzentwurf vor. Schwarz-Grün beschleunigt.
Kampfmittelräumungen, archäologische Untersuchungen und Bergungen starten wir früher. Gerade die Kampfmittelräumungen führen oft zu langen Wartezeiten. Hier haben wir schon aufgestockt. Jetzt dürfen sie auch frühzeitig beginnen. Das spart Zeit. Das ist gut so.
Kein Planfeststellungsbeschluss mehr im Zuge des Wiederaufbaus einer Straße nach einer Naturkatastrophe – wer eine zerstörte Straße wiederaufbaut, der braucht alle Möglichkeiten der Beschleunigung. Wir geben sie frei.
Wegfall des Erörterungstermins bei Bau von Gemeinde-, Kreis- oder Landesstraßen. Durch Einsatz des Plangenehmigungsverfahrens statt eines Planfeststellungsverfahrens. Mein Fazit: Kürzer, straffer, schöner!
Neu und richtig gut ist § 40g mit der Überschrift Rechtsbehelfe. Er lautet: Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Landesstraßen hat keine aufschiebende Wirkung.“ Für die Nichtjuristen kurz auf Deutsch: Der neue § 40g heißt: Vorfahrt für Landesstraßen.
Der nächste Meilenstein: Die vorzeitige Besitzeinweisung in das Grundstück eines Dritten – auf nicht Juristendeutsch: Bauarbeiten können schon viel früher beginnen.
Viele hätten es Schwarz-Grün nicht zugetraut, aber wir machen es: Im Landesnaturschutzgesetz wird die materielle Präklusion wieder eingeführt. § 19 Abs. 9 neu zeigt, dass Schwarz-Grün wirkt.
Wir wollen aktiven Umwelt- und Naturschutz – aber eben nicht als Instrument, das noch Jahre später Bauvorhaben blockieren kann. Deswegen freue ich mich auf die Änderung. Einwände, die nicht bereits vor einer bestimmten Frist, etwa im Widerspruchsverfahren, geltend gemacht wurden, sind im Klageverfahren ausgeschlossen.
Die Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes wird erweitert. Zukünftig sollen bei Neu- und Ausbau von straßenbegleitenden Rad- und Gehwegen bis zu 5 Kilometer in weiten Teilen eine standortbezogene Umwelt-Verträglichkeits-Vorprüfung entfallen. Gemeinden und Kreise werden so entlastet, umfangreiche und langwierige Gutachten braucht es nicht mehr.
Mit all diesen Maßnahmen beschleunigen wir da, wo wir es können.
Da wo Bundesrecht oder sogar Unionsrecht im Weg steht, müssen andere ihre Hausaufgaben machen. Ich hoffe sehr, dass die Ampel die Kraft findet, den besten Teil ihres Koalitionsvertrages wirklich umzusetzen. Gerade in Zeiten klammer Kassen, kann man so Dinge voranbringen ohne Geld auszugeben. Langfristig bringt uns dies wieder mehr Power fürs Wesentliche.
Zum Antrag des SSW muss ich feststellen, dass auch ich ein großer Fan von Legalplanungen bin. Wegen der vom Minister dargestellten Rechtsschutzunterschiede können wir aber das sehr gute dänische Modell nicht eins zu eins übertragen. Wir sollten da aber alle gemeinsam dranbleiben, um auch hier die Möglichkeiten der Beschleunigung weiter zu nutzen.
Zum Antrag der FDP: Ihr Antrag sagt es ja sehr deutlich. Der Bund muss bei diesem Thema zum Jagen getragen werden. Wer schon auf dem Weg zur Beschleunigung ausbremst, der scheint ein größeres Problem zu haben. Weil die Bundesregierung nicht vorangeht, sollen wir nun vorangehen und so in Deutschland unterschiedlichste Stichtagsregelungen und Ähnliches einführen. Da werde ich kritisch, denn es macht doch keinen Sinn auf zwei staatlichen Ebenen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten das gleiche Problem zu bearbeiten, was eigentlich einer für alle lösen könnte.
Mit unserem Gesetz zur Planungsbeschleunigung machen wir das, was wir im Land tun können und geben Gas.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel