Landesjagdgesetz | | Nr. 261/23
TOP 5: Konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrages
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
mit der Vorlage des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesjagdgesetzes durch die Landesregierung und den zuständigen Landwirtschaftsminister gehen wir die konsequente Umsetzung eines weiteren Punktes aus dem Koalitionsvertrag an.
Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht des Landes - mit ganzjähriger Schonzeit.
Warum ist uns das so wichtig?
Nachdem Wölfe vor 200 Jahren in Schleswig-Holstein ausgerottet wurden, tauchten vor 15 Jahren erste Wölfe wieder auf. Generell herrscht Einigkeit über das Ziel einer Koexistenz zwischen Wolf und Mensch im 21. Jahrhundert.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach der FFH-Richtlinie der EU, die ihn in Anhang IV listet.
Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich auch durch den Gesetzentwurf nichts.
Der ist so und der bleibt so!
Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, dass es Fälle gibt, für die man gewappnet sein sollte. Da sind einmal die sogenannten Problemwölfe, die Herdenschutzzäune mehrfach überwunden und große Schäden angerichtet haben. Hier muss es möglich sein, zeitnah einen Abschuss tätigen zu können. Dafür muss man keinen „professionellen“ Wolfsjäger aus Schweden engagieren, das können auch unsere heimischen Jäger.
Mit Erstaunen habe ich das letzte Bauernblatt gelesen. Die Bundesumweltministerin wirbt darin für verstärkte Abschüsse von Problemwölfen. Nur durch die notwendigen Abschüsse, sei die Akzeptanz zum Schutz des Wolfes aufrechtzuerhalten, so die Ministerin.
Zum anderen muss es möglich sein, einen schwer verletzten und angefahrenen Wolf von seinen Qualen zu erlösen. Hier ist tierschutzgerechtes Handeln erforderlich. Damit auch hier keine Missverständnisse aufkommen: Für die Tötung ist in allen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, um rechtssicher agieren zu können.
Der Gesetzentwurf trifft aber auch noch andere Regelungen:
Der Nutria ist eine südamerikanische, also invasive Art, die sich explosionsartig vermehren kann. Sie richtet bei uns durch ihre Wühlarbeit große Schäden an Ufer- und Deichbefestigungen an. Aufgrund des Deich- und Hochwasserschutzes ist diese Jagd verhältnismäßig.
Der Nutria soll zukünftig ganzjährig, auch mit Nachtsichtzielgeräten auf Jagdwaffen bejagt werden dürfen. Ebenfalls auch mit diesen sollen Haarraubwild und die invasiven Arten Marderhund und Waschbär bejagd werden dürfen. Festzuhalten bleibt, dass Nachtsichtzielgeräte eine tierschutzgerechte Erlegung fördern.
Aus Zeitgründen will ich nur noch erwähnen, die Forderung nach einem regelmäßigen Übungsschießen (Schießnachweis) für Jäger, die an einer Gesellschaftsjagd auf Schalenwild teilnehmen wollen. Die allgemein anerkannten Regeln der Weidgerechtigkeit und der Sicherheit erfordern dies.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich auf die anstehende Ausschussberatung und wünsche allen eine angenehme und erholsame Sommerpause.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel