Schlickgelder | | Nr. 344/23
TOP 5: Die Schlickgelder müssen dort ankommen, wo die Nachteile der Verklappung zu spüren sind.
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute reden wir zum ersten Mal über den Gesetzentwurf zur „Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Finanzierung der Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur“ – Kurz: Wir diskutieren heute ein Gesetzentwurf, der ein Sondervermögen zur Verwaltung der Schlickgelder vorsieht.
Bisher sind die freiwilligen Zahlungen, die wir aus Hamburg als Ausgleich für die Verklappung an Tonne E3 erhalten, unmittelbar an die Nationalparkstiftung gegangen. Ohne, dass wir als Parlament auf die Verwendung Einfluss nehmen konnten. Vor diesem Hintergrund wurde in der letzten Legislatur gemeinsam beschlossen, dieses Vorgehen zu beenden und ein Sondervermögen für die Verwendung der sogenannten Schlickgelder einzurichten. Diesen Beschluss begrüßen wir nach wie vor ausdrücklich, denn es ist wichtig, dass wir als Parlament bei der Verwendung dieser Gelder eng miteinbezogen werden und die Mittel nicht an unserer Mitbestimmung vorbeifließen.
Nun kommt es zur aktiven Ausgestaltung dieses Sondervermögens. Ehe ich jedoch direkt auf das Sondervermögen eingehe, bedarf es eines Blickes auf die Vereinbarung mit Hamburg. Diese ist für den Hintergrund und die Gesamtstrategie durchaus entscheidend.
So wurde zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg vereinbart, dass nunmehr 7 Euro pro Tonne Schlick bezahlt werden und das sind immerhin 2 Euro mehr als in der letzten Vereinbarung.
- 1 Euro pro Tonne steht für die Verwendung von Sediment im Küstenschutz zu Verfügung. Eine längere Forderung, die nun endlich umgesetzt wird.
- 1 Euro pro Tonne geht unmittelbar in die Förderung und Entschlickung der Häfen. Ebenfalls eine Forderung, die nun endlich umgesetzt wird.
- 5 Euro fließen in das Sondervermögen, über dessen Gesetzentwurf wir heute zum ersten Mal sprechen.
In diesem Gesetzentwurf war es uns von großer Bedeutung, dass die Mittel direkt der Westküste zugutekommen. Denn die Region ist am stärksten von den Auswirkungen der Verklappung betroffen, sodass es nur folgerichtig ist, dass für diese Region die Mittel prioritär verwendet werden.
Und für folgende Bereiche sollen die Mittel verwendet werden:
- Zum einem für den Biotopverbund. Die Förderung eines Verbundsystems ist von besonderer Bedeutung, denn wir können in diesem Land viel Naturschutz leisten, ohne große Erfolge zu erzielen, wenn wir die Biotope nicht miteinander vernetzen und verbinden. Ein wichtiger Beitrag zum Naturschutz.
- Ebenso soll das Sondervermögen für die Krabben- und Küstenfischerei genutzt werden und dort vor allem für die noch schutzgebietsverträglichere Ausgestaltung.
- Weiterhin sollen die Gelder in die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie fließen, die in der vergangenen Legislatur beschlossen wurde sowie in die Stärkung des Nationalparks, der bisher alleinig von den Mitteln profitiert hatte.
- Schlussendlich und auch das ist neu, sollen die Gelder auch für die ökologische Weiterentwicklung von Häfen genutzt werden, bspw. Landstromanlagen, Anlagen für alternative Kraftstoffen, Verkehrsanbindung an das Schienennetz, zur Emmissionsminderung, Hafeninfrastruktur für Umweltbildung und vielem mehr. So profitieren unsere Häfen gleich zwei Mal von den Schlickmitteln – einmal durch das Sondervermögen und einmal durch den Euro im Voraus zur Entwicklung der Häfen.
Uns war es wichtig, dass die Gelder dort ankommen, wo auch die Nachteile der Verklappung zu spüren sind: Sei es der Naturschutz, die Häfen oder Fischerei. Wichtig ist, dass die Folgewirkungen ausgeglichen werden.
Und um auch noch mal auf den SSW- und FDP-Antrag kurz einzugehen: Selbstverständlich werden die Ministerien sich abstimmen. Das steht auch sehr deutlich in der Begründung, dass natürlich nicht das Umweltministerium über die Hafenmittel oder über die Fischereimittel alleinig verfügt. Das geht selbstverständlich nur gemeinsam.
Ich freue mich auf jeden Fall auf die Beratung in den kommenden Wochen und beantrage Überweisung in den Finanzausschuss und mitberatend in den Agrar- und Umweltausschuss.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel