Einführung pauschale Beihilfe | | Nr. 188/22
TOP 5+44: Besondere Situationen auch in der Krankenversicherung berücksichtigen
Es gilt das gesprochene Wort!
Um direkt auf den Gesetzentwurf von SPD, FDP und SSW einzugehen: Als CDU lehnen wir eine staatliche Bürgerversicherung ab. Es ist allgemein bekannt, dass mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe das Ziel verfolgt wirkt die Einheitskrankenversicherung zu erreichen. Die Folgen sind klar: Unser Gesundheitssystem wäre nicht mehr finanzierbar!
Das die SPD die Einheitsversicherung will, ist bekannt, aber dass die FDP dies auch will, ist wirklich bemerkenswert.
Und auch die finanziellen Mehrbelastungen scheint die FDP in diesem Fall nicht zu interessieren. Denn das haben Hamburg und die anderen Bundesländer gezeigt, die Einführung der pauschalen Beihilfe führt bereits zu erheblicher Mehrbelastung im ersten Jahr. Ob, wie behauptet, es am Ende günstiger wird, kann keiner heute sagen. Zudem sieht das System der pauschalen Beihilfe vor, dass sich die Beamtinnen und Beamte gleich zu Beginn ihrer Laufbahn unwiderruflich für eine Beihilfevariante entscheiden müssen. Das ist keine echte Wahlfreiheit, die die FDP immer argumentiert.
Insbesondere der dbb, der Hauptinteressenvertreter der Beamtinnen und Beamte, lehnt ganz klar die pauschale Beihilfe ab. Das findet leider bei SPD, FDP und SSW keine Berücksichtigung. Denn das jetzige Beihilfesystem ist Teil der Fürsorgepflicht des Staates als Arbeitgeber für seine Beamtinnen und Beamte. Deswegen haben wir bereits in der letzten Wahlperiode den damaligen SPD/SSW-Antrag abgelehnt.
Ich selbst hatte dafür geworben, wenn, dann innerhalb des Systems gezielt Änderungen herbeizuführen, die wirklich den Beamtinnen und Beamten in Einzelfällen helfen, wie bei verspäteter Verbeamtung, bei besonderer Familiensituation oder bei Krankheiten. Gerade das Thema Krankheiten bzw. chronische Krankheiten haben teilweise dazu geführt, dass die Betroffenen sich zwingend gesetzlich versichern mussten, weil zu dem Zeitpunkt die PKV keine Aufnahme ermöglicht hat oder es andere Schwierigkeiten gab. Die Folge war dann, dass die Betroffenen den vollen Krankversicherungssatz zahlen mussten, obwohl jeder andere in der gesetzlichen Krankenversicherung nur seinen Arbeitnehmeranteil zahlen muss.
Mittlerweile ermöglicht aber die PKV durch ihre Öffnungsaktionen auch solchen Fällen, sich über die private Versicherung abzusichern. Teilweise aber nur mit Aufschlägen in den Beiträgen.
Aber in diesen besonderen Fällen wollen wir auf begründeten Antrag den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen. Ich denke, dass das ein gutes Modell ist, um gezielt zu helfen. Denn die grundgesetzliche Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamtinnen und Beamten darf nicht vergessen werden.
Daher bitte ich darum, unseren Antrag zuzustimmen und den Gesetzentwurf der Opposition in den Finanzausschuss zu überweisen.
Vielen Dank.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel