Wohnungsbau | | Nr. 333/21
TOP 5: Wohnungsbaupolitik von Jamaika ist eine Erfolgsstory
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
bauen, bauen, bauen ist das Erfolgsrezept der lobenswerten Wohnungsbaupolitik dieser Landesregierung. Es werden nicht nur jedes Jahr mehr Baugenehmigungen erteilt, sondern es wird erfreulicherweise auch immer mehr gebaut. Dieser Erfolg ist in erster Linie den vielen Wohnungsbaugesellschaften und Bauträgern in unserem Land zu verdanken.
Außerdem sind diejenigen Kommunen zu nennen, die nicht nur den politischen Willen artikulieren mehr für den Wohnungsbau zu tun, sondern die viel mehr auch wirklich aktiv planungsrechtlich die nötigen Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes haben wir einen wichtigen weiteren Baustein dieser erfolgreichen Wohnungsbaupolitik gesetzt. Dabei liegt ein Schwerpunkt der Neuregelung auf einer noch gezielteren Versorgung einkommensschwacher Haushalte.
Weiterhin macht das neue Datenschutz- und Mietrecht Änderungen notwendig. Außerdem fordern insbesondere Kommunen mehr Rechtssicherheit im Rahmen der Ermittlung und Sanktionierung von Rechtsverstößen. Die zur Lösung dieser Probleme vorgeschlagenen Änderungen halten wir für sachgerecht und zielführend. Diese Einschätzung wird übrigens auch von der überwiegenden Zahl der in der schriftlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses befragten Fachleute geteilt. So führt etwa die Investitionsbank aus, dass mit dem im Entwurf des Gesetzestextes vorgenommen Änderungen erreicht wird, dass einkommensschwache Haushalt noch gezielter von der Wohnraumförderung profitieren als bisher. Der Entwurf wird ausdrücklich begrüßt.
Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen hält nicht nur einige Änderungen für nachvollziehbar und begrüßt zahlreiche Einzelregelungen, sondern gibt auch konkrete Hinweise auf eine noch bessere Praxistauglichkeit.
Der Städteverband und der Landkreistag begrüßen zahlreiche Regelungen und insbesondere die Einführung der Experimentierklausel. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände begrüßt grundsätzlich die durch die Änderung des Gesetzes beabsichtigte bessere Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit Wohnraum. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit blickt sie erwartungsvoll auf dieses Gesetz und hofft, insbesondere auf die nachhaltige Bindung von sozialem Wohnraum. Auch hier wird die Experimentierklausel ausdrücklich begrüßt.
Der Sozialverband schließt sich grundsätzlich dieser Beurteilung an.
Der Deutsche Mieterbund hält die Ergänzungen in den §§ 11, 18 und 19 des Entwurfes für nachvollziehbar. Sie stehen ausdrücklich nicht im Widerspruch zu den Interessen des Verbandes.
Der Verband Haus & Grund stellt fest, dass die soziale Wohnraumförderung neben dem Wohngeld die wichtigste Maßnahme ist, um die Zielgruppe des Gesetzentwurfes mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Zahlreiche Einzelpunkte werden begrüßt. Auch hier ausdrücklich die Einführung einer Experimentierklausel.
Abschließend begrüßt die Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein, dass die Landesregierung sich des Problems für Wohnraum für einkommensschwache Haushalte annimmt. Die mit dem Gesetzentwurf erfolgte Erhöhung der Zielgenauigkeit der sozialen Wohnraumförderung im Hinblick auf einkommensschwache Haushalte ist aus Sicht der Schuldnerberatung begrüßenswert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen geeignet, den Zugang und das Angebot für Zielgruppenhaushalte zu gefördertem Wohnraum zu verbessern.
Mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf beschließen wir einen weiteren wichtigen Baustein der erfolgreichen Wohnungsbaupolitik in Schleswig-Holstein. Während wir noch in den Jahren 2012 bis 2016 nur ca. 12.500 Neubaugenehmigungen pro Jahr verzeichnen konnten, ist deren Anzahl seit 2017 kontinuierlich angestiegen auf zuletzt 16.500 im Jahre 2020. Damit übertreffen wir noch bei weitem die schon ambitionierten Neubauziele aus dem Ampelkoalitionsvertrag in Berlin. Zusätzlich zu der Förderkulisse von über 900 Mio. € für die Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums sollten wir nun auch die angekündigten neuen Mittel aus Berlin ausschöpfen.
Engstelle bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums bleibt leider zum einen die Ausweisung ausreichender Bauflächen in den Kommunen, wie z. B in Kiel, und die Lage bei den Baugewerken, die von Lieferengpässen und teils dramatisch steigenden Materialkosten gekennzeichnet sind.
Trotz dieser Herausforderungen ist und bleibt die Wohnungsbaupolitik der Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein eine Erfolgsgeschichte. Diese Leistungsbilanz wollen wir als CDU-Fraktion weiter aktiv voranbringen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel