Wirtschaftshilfen | | Nr. 214/20
TOP 49+50+51+52: Wirtschaftshilfen wirken!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
meine Damen und Herren,
liebe Kollegen,
zunächst möchte ich dem Wirtschaftsminister Dr. Buchholz für seinen Bericht, insbesondere aber für seine intensive Arbeit in den letzten Wochen und Monaten danken.
Die gesamte Landesregierung, hat sich in der Krise keine Atempause gegönnt und war im durchgehenden Dauereinsatz.
Zunächst sind da die Corona-Soforthilfen des Bundes gewesen, alle wollten Sie schnell und unbürokratisch umgesetzt haben und so schlichen sich manche Fehler ein. Antragseingänge wurden nicht bestätigt, Kontonummern oder Emailadressen waren nicht lesbar. Jeden Tag kamen unzählige Anfragen von Unternehmerinnen und Unternehmern, wie und wann denn die Soforthilfe käme.
Lieber Bernd Buchholz, lieber Thilo Rohlfs, ihr habt stets einen kühlen Kopf bewahrt. Prozesse umstrukturiert und beschleunigt. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IBSH danke ich ausdrücklich für ihre Arbeit. Auch wenn die Corona Soforthilfe nicht überall sofort ankam und auch nicht überall ausreichend geholfen hat, so war das Programm und die schnelle und unbürokratische Umsetzung ein unfassbar wichtiger Baustein zur Stabilisierung unserer Wirtschaft.
Da das Bundesprogramm eine SOFORTHILE nur bis 10 Beschäftigte gewährte, schuf unsere Landesregierung ein Landes-Soforthilfe-Programm für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Ein einmaliger Zuschuss bis zu 30.000 EURO zur Überwindung existenzbedrohender Wirtschaftslagen wurde gewährt.
Zeitgleich zum Corona-Soforthilfeprogramm wurde der Mittelstandssicherungsfond geschaffen, der unsere schleswig-holsteinische Hotel- und Gastrowirtschaft dauerhaft absichern soll. Dafür hat der Landtag über Fraktionsgrenzen hinweg erhebliche Finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Darlehen zwischen 15.000 – 750.000 EURO wurden zinslos für die ersten fünf Jahre ausgegeben. Die Konditionen sind so attraktiv, dass viele weitere Branchen unbedingt auch Kredite zu diesen verbesserten Bedingungen begehrten.
Wie in jeder Krise gab es auch Geschmacklosigkeiten. Corona-Betrüger erdreisteten sich in NRW die Homepage des Wirtschaftsministeriums nachzubauen, um mit fremden Daten falsche Anträge zu stellen. Auch in Schleswig-Holstein gab es Subventionsbetrug. Ich hoffe, dass die Betrüger schnell gefunden und hart bestraft werden. Wer in einer Krise ein derart unbürokratisches Verfahren zum eigenen Vorteil in strafbarer Weise ausnutzt und Betroffene schädigt handelt in perfider Bosheit. Danke auch hier an das Wirtschaftsministerium und die IBSH, die stets aktuell vor den neuen Betrugsmaschen warnten.
Die Landesregierung hatte in der Krise nie vor, den Menschen das eigenständige Denken und das eigenverantwortliche Handeln abzunehmen. Der verkaufsoffene Sonntag, der zur Entzerrung der Einkaufsströme dienen sollte, wurde von der Opposition allerdings als Shoppingeinladung uminterpretiert.
Nach der flächendeckenden Schließung folgte für unsere Landesregierung der nächste Akt, der keineswegs leichter war. Die Lockerungsübungen. Die Frage war: Wer darf wann wieder was?
Auch hier kann man der Landesregierung ein gutes Zeugnis ausstellen. Denn Recht machen konnte man es in dieser Phase, die auch noch andauert, keinem.
Ein wenig ist es wie in der Fahrschule, Abwürgen ist leichter als Anfahren.
Dem einen gingen die Lockerungen zu schnell, andere fühlten sich unnötig gehemmt.
Mit Augenmaß und großem Verantwortungsbewusstsein wurden hier Lockerungen, Schritt für Schritt und stets unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes getroffen.
Branchenspezifika, wie z.B. die Öffnung von Blumenläden vor den Ostern, wurden stets versucht zu berücksichtigen. Das hier richtig und verhältnismäßig gehandelt wurde, zeigt auch die mit anderen Bundesländern vergleichsweise niedrige Anzahl von Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Gerade das Anfahren der Gastronomie, stellte viele dann aber vor offenbar unlösbare Probleme. So gab es einige Gastronomen, die verärgert waren, weil der Wirtschaftsminister nicht persönlich die Tischanordnung überprüfte und abnahm. Die Eigenverantwortung gefiel plötzlich nicht mehr allen. Die Angst vor eine Schließung schwang stets mit.
Sehr bezeichnend in diesem Kontext war für mich ein Interview bei NDR Info, in dem ein Gastronom sich beschwerte, dass es ihm nun untersagt sei, Alkohol an „erkennbar Betrunkene“ auszuschenken. Er könne mit dem unbestimmten Begriff nichts anfangen und bräuchte endlich klare Ansagen der Regierung. Das dieses Verbot gem. § 20 GastStG ohne Corona-Krise immer schon galt - war ihm offenbar unbekannt.
Das Konjunkturprogramm des Bundes bringt einen starken Innovationsschub, so werden die Themen Elektromobilität, Batteriezellenforschung und Wasserstoff vorangetrieben. Hier steigt die Landesregierung mit einem 184 Millionen Programm ein. So wird das Bundesprogramm so abgebildet, dass wir nicht nur Ansprüche stellen, sondern auch das Land stellt finanzielle Mittel zur Verfügung.
Wir dürfen nicht nachlässig werden. Wir müssen alle weiterhin im Alltag vorsichtig sein. Das Konjunkturprogramm wäre nutzlos, wenn wir durch fahrlässiges Handel einen erneuten Lockdown provozieren.
Jeder sollte sich in dieser Zeit genau überlegen, ob er das nächste Buch im Internet oder in der Buchhandlung um die Ecke kauft und die nächste Reise online oder im Reisebüro im Vorort bucht.
Es gibt aber auch Corona-Profiteure. Zu denen zählen insbesondere Plattformen, über die man sich sein Essen nach Hause liefern lassen kann. Diese nehmen hohe Provisionen von den Gaststätten, von denen sie das Essen beziehen. Bestellen sie lieber direkt bei den Gastwirten. So unterstützen ihre Lieblingslokale direkt.
Ich bin froh, dass wir in solch einer Krise in Schleswig-Holstein bzw. in Deutschland leben.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel