GAK | | Nr. 167/23
TOP 49: Für Küstenschutz und eine leistungsfähige und zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, ist eine Aufgabe von Bund und Ländern und im Grundgesetz verankert!
Sie dient dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern.
Die Fördermittel GAK bilden den inhaltlichen und finanziellen Kern für unsere nationale Politik zur Entwicklung ländlicher Räume. Damit ist die GAK u.a. das wichtigste Ko-Finanzierungsinstrument für das Landesprogramm ländlicher Raum.
Bund und Länder entscheiden gemeinsam im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) über den Rahmenplan, in dem die Fördermaßnahmen und die Schlüsselzuweisungen festgelegt werden.
In Schleswig-Holstein werden dabei noch einmal bestimmte Schwerpunkte gesetzt, so zum Beispiel:
• die Integrierte ländliche Entwicklung mit Dorf- und Ortskernentwicklung, Regionalbudgets, Flurbereinigungen und dem Breitbandausbau. Hierbei bietet der GAK-Rahmenplan z.B. auch die Möglichkeit, eine erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen zu gewähren. Im Rahmen der Förderung der Ortskernentwicklung und der Förderung von Modernisierungen bestehender Markttreffs können finanzschwache Gemeinden eine Förderquote von bis zu 90 Prozent erhalten.
• die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm,
• die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen sowohl in der Land- als auch in der Fischwirtschaft,
• Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege,
• im Bereich Forsten mit Waldumbaumaßnahmen und Erstaufforstungen,
• die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere,
• Wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie
• Maßnahmen des Küstenschutzes!
Der Bundeshaushaltsbeschluss zur endgültigen Mittelerteilung, erfolgte erst im August 2022, damit stark verzögert.
Die Landeshaushaltsansätze, in den Ländern, auch in Schleswig- Holstein, mussten überarbeiten werden, da sich der Umfang der Bundesmittel für 2022 gegenüber den Planungsgrundlagen um 10 Mio. Euro verringerte. Es galt daher, die Mittelanmeldung Schleswig-Holsteins um rund 1 Mio. €uro zu kürzen.
Diese Kürzung wurde proportional auf alle Förderbereiche vollzogen.
Das ist insofern bemerkenswert, da der Bundeshaushalt für 2022 tatsächlich rund 160 Mio. Euro mehr an Finanzmitteln für die GAK ausweißt. Diese zusätzlichen Finanzmittel stehen aber fast ausschließlich zweckgebunden zur Verfügung (150 Mio. Euro: Sonderrahmenplan Insektenschutz, Forst, Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft).
Der flexibel einsetzbare Anteil der Bundesmittel wurde dagegen um 24 Mio. Euro zurückgefahren. So entfallen für das Jahr 2022 schließlich 72,3 Mio. Euro der Bundesmittel auf Schleswig-Holstein, davon verbleibt ein freier flexibler Anteil von 34,7 Mio. Euro.
Von diesen 72,3 Mio. Euro an zur Verfügung stehenden Bundesmitteln hat Schleswig-Holstein 69,9 Mio. Euro und somit 97 Prozent angemeldet. Zusammen mit den angemeldeten Landesmitteln in Höhe von 40,2 Mio. Euro konnte Schleswig-Holstein für 2022 somit insgesamt 110,1 Mio. Euro an Fördergeldern im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ nutzen.
Wie sieht es für das Jahr 2023 aus?
Für das Haushaltsjahr 2023 hat der Bund gegenüber dem Vorjahr 191 Mio. Euro weniger an GAK-Bundesmitteln vorgesehen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. Im Vergleich zu 2022 reduzieren sich die für das Land bereitgestellten GAK-Bundesmittel um rund 5 Mio. Euro auf nunmehr 64,7 Mio. Euro. Der größte Teil der Reduzierung, nämlich 3 Mio. €uro, betrifft das Budget ohne Zweckbindung. Zusammen mit den Landesmitteln werden für das Jahr 2023 in Summe somit 105,7 Mio. Euro an Fördermittel zur Verfügung stehen knapp 5,2 Mio. Euro weniger als im Vorjahr.
Es ist daher kritisch anzumerken, dass die zunehmenden Vorgaben der Zweckbestimmung durch den BUND in Form von Sonderrahmenplänen oder Haushaltsvermerken eine vollständige Verausgabung der Mittel erschweren, da die Länder für jede zusätzliche Inanspruchnahme zweckgebundener Bundesmittel zunächst Ausgaben aus den regulären, flexiblen Mitteln in mindestens der bisherigen Höhe, den sogenannten Sockelbetrag, zu leisten haben. Eben dieses Budget der flexiblen Mittel wird aber zunehmend kleiner.
Nichtsdestotrotz zeigt die Landesregierung mit den Förderschwerpunkten, dass den Zielen der GAK entsprochen wird und eine leistungsfähige und zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft gewährleistet wird, ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU gestärkt wird, unsere ländlichen Gebiete im Land zudem unterstützt werden und der Küstenschutz gut aufgestellt ist.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel