Notsituation | | Nr. 395/23
TOP 47B u.a.: Das Land ist handlungsfähig
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
im Wege der Dringlichkeit haben die Fraktionen von CDU und Grünen für diese Landtagssitzung drei Anträge eingereicht, die wir heute in verbundener Debatte beraten. Mit der Drucksache 20/1654 beantragen wir festzustellen, dass auch für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die die Finanzlage erheblich belastet. Diese Auffassung hat der Landtag implizit bereits mit der Beschlussfassung des diesjährigen Haushalts zum Ausdruck gebracht.
Darin findet sich eine Vielzahl von Titeln, für deren Finanzierung auf die Corona- und Ukraine-Notkreditrücklagen zurückgegriffen wird.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Landes war es nicht möglich, diese Maßnahmen aus dem regulären Haushalt zu finanzieren. Die veranschlagten Positionen sind aber allesamt Bestandteil der Maßnahmenpakete, die der Landtag zur Bewältigung von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg sowie deren Folgen beschlossen hatte.
Mit dem Haushalt 2023 wurde somit bereits deutlich, dass die aus beiden Krisen resultierende Notlage auch in diesem Jahr weiter andauert.
Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erscheint es geboten, für diese Feststellung einen formellen Beschluss zu treffen. Dazu dient der vorliegende Antrag.
Zugleich ziehen wir damit die Konsequenz aus dem Urteil des Verfassungsgerichts: Alle am Ende dieses Jahres nicht verbrauchten Gelder aus Notkrediten, die sich zurzeit in Sondervermögen und Rücklagen befinden, werden zur Sondertilgung der aufgenommenen Notkredite eingesetzt.
Mit dem Antrag in Drucksache 20/1655 wenden wir uns dem kommenden Haushaltsjahr zu. Angesichts der fortgesetzten Umsetzung der zur Bewältigung von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg beschlossenen Maßnahmen sowie der neu hinzugekommenen Naturkatastrophe mit Ostseeflut steht bereits jetzt fest, dass die dafür aufzuwendenden Mittel die Finanzlage des Jahres 2024 erheblich beeinträchtigen.
Mit der Feststellung der außerordentlichen Notsituation für das kommende Jahr wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf Ausgabepositionen einplanen kann, die nicht aus dem regulären Haushalt finanziert werden können.
Die Aufnahme eines dafür erforderlichen Notkredites wird der Landtag im Zuge der parlamentarischen Haushaltsberatungen prüfen und dazu erforderlichenfalls einen separaten Notkreditbeschluss treffen. Mit diesem Notkreditbeschluss wird dann auch ein dazugehöriger Tilgungsplan zu beschließen sein.
Meine Damen und Herren, mit der Drucksache 20/1656 ziehen wir eine weitere Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Angesichts des postulierten Jährigkeitsgrundsatzes scheidet eine Überführung der Northvolt-Förderung in ein Sondervermögen zur mehrjährigen Verwendung aus. Den diesbezüglichen Beschluss heben wir deshalb mit dem vorliegenden Antrag auf. Bedauerlicherweise wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, wie der Bund seinen Anteil an der Northvolt-Förderung vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils erbringen wird.
Für den Fall, dass es noch in diesem Jahr zu einer Zahlung kommen sollte, wollen wir allerdings die Handlungsfähigkeit des Landes auf jeden Fall sicherstellen. Es darf keinen Zweifel daran ergeben, dass das Land seinen Teil an der Northvolt-Förderung jederzeit erbringen kann.
Angesichts der für das Jahr 2023 bestehenden außerordentlichen Notsituation ist es in einem solchen Fall allerdings nur möglich, die Northvolt-Förderung durch eine direkte Entnahme aus der Rücklage des Ukraine-Notkredits zu finanzieren.
Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrags schaffen wir dafür die erforderliche Grundlage.
Meine Damen und Herren, innerhalb von nur sieben Tagen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir Konsequenzen aus dem Urteil gezogen und die Handlungsfähigkeit des Landes zur Bewältigung der aktuellen und andauernden Krisenlage wieder hergestellt.
Bleibt zu hoffen, dass es der Bundesregierung ähnlich schnell gelingt, dass von ihr selbst verursachte Problem zu lösen.
Vielen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel