Jugendberufsagenturen | | Nr. 266/21
TOP 45: Übergang junger Menschen von der Schule in den Beruf zügig gestalten
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
„Wir werden die Einrichtung von Jugendberufsagenturen mit einer Anschubfinanzierung in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein unterstützen“ so ist es 2017 im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Das haben wir nicht nur vereinbart, sondern auch erfolgreich umgesetzt.
Mittlerweile haben wir in 10 Kreisen und kreisfreien Städten Jugendberufsagenturen, die an 20 Standorten vertreten sind und auch die Stadt Flensburg wird nach Corona noch eine weitere Jugendberufsagentur eröffnen.
Das ist eine tolle Entwicklung. Denn vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs muss der Übergang junger Menschen von der Schule in den Beruf zügig gestaltet werden. Unser aller Ziel ist es in der Beruflichen Orientierung eine individuelle und zielgerichtete Förderung zu leisten. Und die Jugendberufsagenturen können hier eine sehr hilfreiche Institution sein.
Die Aufgabe der Landesregierung ist, Maßnahmen zu ergreifen, um Jugendberufsagenturen zu stärken und weiter zu entwickeln, wie z.B. die Übergabe der operativen Aufgaben der Jugendberufsagenturen vom Arbeitsministerium auf das Schleswig-Holsteinische Institut für berufliche Bildung (SHIBB). Durch das SHIBB wird der Übergang Schule-Beruf weiter gestärkt und in den nächsten Jahren eine besondere Gewichtung erfahren.
Die Aufgabe der Landesregierung ist nicht, Jugendberufsagenturen aus dem Boden zu stampfen.
Es obliegt ganz allein den Kreisen und kreisfreien Städten zu beurteilen, ob bestehende Ressourcen ein kreisweites Angebot ermöglichen würden und in welcher Form Jugendlichen, die im Übergang Schule/Beruf, von bestehenden Maßnahmen des Regelsystems nicht erreicht werden, Angebote unterbreitet werden können. Denn wie auch aus dem Bericht hervorgeht, gibt es auch andere Strukturen und Formen der Kooperationen.
Der Kreis Stormarn bringt es in seiner Informationsmail durchaus auf den Punkt: „Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind aus Sicht des Kreises klar in den Sozialgesetzbüchern geregelt und die beteiligten Institutionen sind handlungsfähig.“
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hier nicht den Anschein erwecken, als dass ich die Jugendberufsagenturen in Frage stellen würde, aber auch gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels haben auch Verwaltungen Schwierigkeiten Personal zu bekommen oder zu generieren. Da ist die „virtuelle Jugendberufsagentur“ wie sie aktuell in meinem Wahlkreis Ostholstein und auch im Kreis Steinburg in der Ausarbeitung ist, unbürokratisch schlank und am Zahn der Zeit.
Auch aufgrund der 2019 erfolgten Evaluation der Jugendberufsagenturen durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, hat das Arbeitsministerium und die Expertenrunde “Monitoring” das empfohlene landesweite einheitliche Monitoring bereits angeschoben. Die Konzeption soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Die dann im Anschluss stattfindende Datenerhebung sollten wir im Auge behalten!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel