Hochschulfinanzierung | | Nr. 410/19
TOP 43: Langfristige Planungssicherheit für unsere Hochschulen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
mit dem heutigen Tag geht ein langer Verhandlungs- und Beratungsprozess zwischen der Landesregierung und unseren Hochschulen zu Ende, der - so ist zumindest mein Eindruck - geräuschlos und ohne öffentliche Auseinandersetzung geführt wurde. Die Verhandlungen waren, so wurde uns berichtet, von einem guten Miteinander geprägt. Dass das so gewesen ist, haben wir sicherlich auch der guten strategischen Vorbereitung durch die Landesregierung zu verdanken.
Deshalb möchte ich zunächst der Ministerin, aber insbesondere auch unserem engagierten Staatssekretär Dr. Oliver Grundei und allen Mitarbeitern der Hochschulabteilung ausdrücklich für das Erreichte danken. Herzlichen Dank für diese hervorragende Vertragswerk. Sie haben Großartiges geleistet.
Mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen hat die Landesregierung eine langfristige Planungssicherheit für die schleswig-holsteinischen Hochschulen geschaffen. Und dies gilt nicht nur für die Hochschulen, sondern auch für die Hochschulmedizin, denn zum ersten Mal wurde eine Ziel- und Leistungsvereinbarung auch für den Bereich der Medizin zwischen Land, Hochschulen und UKSH vereinbart.
Meine Damen und Herren,
ich finde, das Ergebnis kann sich sehr gut sehen lassen. Mit dieser Bewertung stehe ich auch nicht allein. Immerhin empfiehlt der Bildungsausschuss einstimmig dem Landtag die Zustimmung zu diesem Vertragswerk. Aber auch in der Anhörung der Präsidien der Hochschulen, die der Bildungsausschuss erstmals in diesem Zusammenhang am 24. Oktober durchführte, überwogen die positiven Stimmen. Der Präsident der CAU, Prof. Lutz Kipp, bewertete die Ziel- und Leistungsvereinbarung sogar als einen „wunderbaren Blumenstrauß“. Mehr geht eigentlich nicht.
Natürlich können mit diesen Vereinbarungen nicht alle Wünsche und Herausforderungen der Hochschulen bis 2024 erfüllt werden. Auch das klang in der Anhörung an und gehört zur Ehrlichkeit dazu. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, denn Schleswig-Holstein ist nach wie vor ein Konsolidierungsland. So wurde daraufhin gewiesen, dass die Hochschulen nach wie vor strukturell in Höhe von 40 Millionen Euro unterfinanziert seien. Dies lässt sich sicher auch nicht wegdiskutieren und wird sich auch nicht von heute auf morgen lösen lassen. Sicherlich hätte es 2014 geholfen, wenn die Entlastung durch den Bund bei den BAFöG-Mitteln, so wie es vereinbart war, den Hochschulen zugutegekommen wäre. Aber dieses geschah nicht und das Delta ist bis heute nicht geschlossen.
Dennoch sind wir mit den jetzt vorliegenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf einem sehr guten Weg. Wir gehen sogar neue und innovative Wege. Betrachtet man den neuen Hochschulvertrag mit seinen Vorgängern, so werden deutliche Unterschiede erkennbar. Es werden nicht nur abwicklungsspezifische Aspekte geregelt, sondern das Land und die Hochschulen haben sich auf strategische und für das Land bedeutende inhaltliche Schwerpunkte geeinigt. Dies sind die Themen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Life Science Meeresforschung, Energiewende, Materialwissenschaften, Gesellschaft im Wandel, Ernährung, Tourismus sowie Architektur und Bauwesen. Ein besonderer Schwerpunkt wird zudem auf das Thema Lehrkräftebildung gelegt. In Zeiten des Lehrkräftemangels und den zunehmenden Herausforderungen im Bildungssystem ist dies sicher eine gute Entscheidung.
Neben diesen inhaltlichen Aspekten gilt es auch einen Blick auf die finanziellen Aspekte zu werfen. Sie sind ein Hauptaspekt der Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Eine gesicherte Finanzierung, meine Damen und Herren, ermöglicht den Hochschulen Planungssicherheit und gibt Raum für strategische Weiterentwicklungen. Und deshalb bin ich froh, dass sich auch die finanziellen Aspekte sehen lassen können.
Für Schleswig-Holstein ist es eine besondere Leistung, den Hochschulen einen jährlichen Zuwachs von fünf Millionen Euro in der Grundfinanzierung zu ermöglichen. Das heißt auch, dass am Ende der Laufzeit des Hochschulvertrages im Jahr 2024 den Hochschulen 75 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Zusätzlich sagen wir schon jetzt die Übernahme kommender Tarif- und Besoldungssteigerungen zu.
Gleichwohl geben wir das Geld nicht mit der Gießkanne aus, sondern nutzen es für strategische Ziele des Landes. Auch dies ist neu, meine Damen und Herren. Hier sei insbesondere das neue Strategiebudget genannt, welches den Hochschulen in einer besonderen Weise eine Profilierung in bestimmten, für die Entwicklung unseres Landes wichtigen Themenfelder ermöglicht. Zudem ist ein Teilbudget dabei exklusiv für die Lehrkräfteausbildung vorgesehen.
Wichtig ist mir auch - und das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen - dass es sich bei den genannten Haushaltsmitteln um dauerhafte Mittelaufwüchse handelt. Dies ist ein entscheidender Aspekt, denn so können die Hochschulen dauerhafte Professuren schaffen, befristete Stellen entfristen und priorisierte Querschnittsthemen realisieren.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit den neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen erhalten die Hochschulen weitgehende Planungssicherheit, zudem werden sie von den Risiken allgemeiner Kostensteigerungen weitgehend freigehalten. Das neue Strategiebudget schafft die finanziellen Grundlagen für eine weitere Profilierung der Hochschulen in unserem Land. Mit diesen Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen wir das Fundament für eine erfolgreiche Wissenschafts- und Forschungslandschaft in unserem Land. Ab Januar 2020 ist es dann Aufgabe der Hochschulen, auf diesem Fundament ein großes und erfolgreiches Haus zu bauen.
Ich freue mich schon auf die feierliche Unterzeichnung der Landesregierung und der Hochschulen heute Abend im Haus B und bitte Sie um Ihre Zustimmung.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel