Volksabstimmungsgesetz | | Nr. 303/21
TOP 42: Umsetzung digitaler Volksabstimmung erfordert vor allem Sorgsamkeit
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
lassen Sie mich zunächst festhalten, dass der § 6a des Volksabstimmungsgesetzes von der Landesregierung mit der entsprechenden Rechtsverordnung der Innenministerin vom 27. August umgesetzt wurde. Das heißt für die Menschen in unserem Bundesland ist es nun möglich, Volkinitiativen über den Onlinedienst „Digitale Volksinitiative“, abgekürzt „EParti“ einzureichen und zu unterzeichnen. Das, meine Damen und Herren, ist ein großer Erfolg, denn es galt zahlreiche sowohl technische als auch juristische Hürden zu überwinden. Das dies gelungen ist, ist ein großer Verdienst der Innenministerin. Vielen Dank Frau Sütterlin-Waack an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sicherlich hat es einige Zeit in Anspruch genommen, den §6a umzusetzen. Das kann man kritisieren, man mag es auch laut kritisieren, aber man sollte sich auch mit den Fakten auseinandersetzen und diese sprechen nun einmal eine andere Sprache.
Deshalb ist die Kritik der SPD an der Landesregierung auch nicht gerechtfertigt. Schon aus dem Duktus des Berichtsantrag aus dem Juni ließ sich rauslesen, dass sie mit der Dauer der und der Art der Umsetzung nicht zufrieden sind. Den Ausführungen des Kollegen Rother konnte ich Ähnliches entnehmen.
Aber lassen Sie uns bei den Fakten bleiben. Diese sind in dem Bericht dargestellt und es zeigt sich deutlich, dass hier nichts verzögert wurde, sondern es galt Probleme zu lösen und Prozesse aufzusetzen, die es im klassischen analogen Volksabstimmungsverfahren bisher nicht gab. An der Umsetzung des §6a Volksabstimmungsgesetz wird vielmehr deutlich, wie vielfältig die Herausforderungen der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sind.
Auf dem ersten Blick stellt sich der geneigte Nutzer die Anwendung eines Online-Tools ganz einfach vor. Internetseite aufrufen, Name eingeben, Häkchen setzen und auf „abstimmen“ oder „eingetragen“ drücken. Aus der privaten Welt sind wir es unkompliziert gewohnt. Ein schneller Klick und schon ist die Ware bestellt oder die eigene Meinung hinterlassen. Was mit den eigenen Daten dabei passiert, interessiert Viele nicht.
Doch so einfach, und genau das zeigt der Bericht, können wir es uns als Staat nicht machen. Je tiefer man in Materie einsteigt, desto größer werden die Herausforderungen: die Datensicherheit und der Datenschutz müssen gewährleistet sein. So gilt es zu gewährleisten, dass die Daten der Unterzeichner nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich sind und nach Ablauf der Fristen gelöscht werden. Es bedarf einer gesicherten Authentifizierung des Unterzeichners und auch das Telemedienrecht gilt es zu berücksichtigen. Für die gesicherte Authentifizierung bedarf es eines Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz und einer zusätzlichen Prüfung der e-ID des Personalausweises. Natürlich sind dies ein paar Schwellen, die es als Nutzer zu überwinden gilt. Aber entscheidend für mich ist, dass ein Nutzerkonto eindeutig und verlässlich einer Person zugeordnet werden kann.
Neben diesen technischen und rechtlichen Herausforderungen führte auch die Knappheit der Entwicklungskapazitäten bei dataport dazu, dass der Dienst eParti nicht mit höchster Priorität versehen werden konnte. So mussten andere Entwicklungen wegen der Corona-Pandemie vorgezogen werden. Ich denke wir sind uns einig, dass die Digitalisierung der Gesundheitsämter in den vergangenen Monaten wichtiger war als die Umsetzung der digitalen Volksinitiative.
Im Ergebnis besteht also kein Grund zur Aufregung, sondern vielmehr ein Grund zur Freude, denn, und ich sagte es eingangs, seit 01. Oktober können Volksinitiativen in Schleswig-Holstein digital eingereicht und unterzeichnet werden. Wir dürfen gespannt, wie groß die Nachfrage nach diesem Angebot ist.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel