Denkmalschutz | | Nr. 320/21
TOP 42: Komplexes Fachwissen und praktikable Lösungen erforderlich
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde die Landesregierung auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen im Mai 2019 gebeten, eine externe Evaluation des Denkmalschutzgesetzes vorzunehmen. Zusammen mit der obersten Denkmalschutzbehörde und unter Einbeziehung des Denkmalrates wurde ein externer Gutachter damit beauftragt.
Im Rahmen einer ergebnisoffenen Evaluation ist ein umfangreiches Werk entstanden, das uns jetzt vorliegt. Mein Dank gilt an dieser Stelle der Ministerin für den Bericht und allen an diesem Prozess Beteiligten.
Der Denkmalschutz war in Schleswig-Holstein immer schon wichtig aber auch besonders vielschichtig. Eigentümer von Denkmälern haben in hoher Verantwortung immer wieder dazu beigetragen, dass die wichtigen Zeugnisse menschlicher Kultur erhalten bleiben und unser Land heute zu den beliebtesten und schönsten Bundesländern gehört. Die zahlreichen Gäste und Touristen, die von den Schönheiten des Landes angelockt werden, bringen viel Wertschöpfung ins Land. Damit ist Denkmalschutz auch ein Wirtschaftsfaktor.
Die einzigartigen denkmalgeschützten Besonderheiten, die wir in historischen Parkanlagen, Alleen, Gärten, Friedhöfen, Kirchen, Herrenhäusern, Schlössern, Reetdachhäusern oder im städtischen Bereich - wie in Lübeck ganz ausgeprägt im historischen Gebäudebestand auf der gesamten Altstadtinsel finden -, sind wesentlicher Teil unseres kulturellen Gedächtnisses. Sie machen unsere Heimat einmalig. Uns als CDU war und ist Denkmalschutz wichtig. Wir wissen, Denkmalschutz kostet viel Geld.
Daher freuen wir uns, dass es auch in dieser Legislatur mit dem erneut aufgelegten Investitionsprogramm für das kulturelle Erbe gelungen ist, erhebliche Bundesmittel einzuwerben, um das Machbare zu ermöglichen.
Wir schätzen es sehr, dass so viele private Investoren oder Stiftungen in hoher Verantwortung und mit erheblichen finanziellen Mitteln zum Erhalt unserer Denkmäler beitragen. Dafür ein herzlicher Dank.
Das Denkmalschutzgesetz wurde 2015 neu gefasst und arbeitet seitdem mit dem deklaratorischen Prinzip. Eine Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal gibt es nicht mehr. Mit der Evaluation ist klar geworden, dass wir am deklaratorischen Prinzip festhalten. Allerdings hat sich auch gezeigt, dass es bei den Mitgestaltungs- und bei den Einspruchsmöglichkeiten der Eigentümer durch klare und landeseinheitliche Standards noch Verbesserungen geben kann. Hinzu kommt, dass aktuell leider nicht alle vorhandenen Personalstellen für den Denkmalschutz besetzt werden konnten.
Damit Eigentümer im ganzen Land ihre Denkmäler erhalten können, brauchen diese Planungssicherheit. Das setzt eine effiziente und verhältnismäßige Gesetzesanwendung und ein offenes, transparentes Miteinander aller Zuständigkeiten voraus.
Es kann nicht sein, dass manch ein Eigentümer erst bei einer Bauantragstellung erfährt, dass sein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt worden ist.
Denkmäler sind von früheren Generationen bewohnt, bewirtschaftet und genutzt worden. Um auch den nächsten Generationen unsere Denkmäler als lebendige Zeugnisse unserer Kulturgeschichte zu erhalten, wollen wir, dass Denkmäler auch in der Zukunft nutzbar bleiben. Nur so werden diese instandgesetzt und vor dem Verfall bewahrt.
Es kann nicht sein, dass überhöhte Anforderungen, die sich aus Brandschutz oder energischer Sanierung ergeben, dazu führen, dass der Denkmalerhalt weder machbar noch bezahlbar ist.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, denen wir uns gegenüber dem Klimaschutz und dem Naturschutz stellen und dafür Millionenbeträge bereitstellen, brauchen wir auch für den Denkmalschutz eine Betrachtung auf Augenhöhe.
Das gilt auch für denkmalgeschützte Schulbauten. Wenn wir wollen, dass diese Orte weiterhin lebendige Lernorte für Kinder bleiben können, müssen sie die Anforderungen an unsere Zeit erfüllen. Deswegen sollen sich Erneuerungsmaßnahmen und Denkmalschutz gut und synergetisch verbinden lassen.
Insgesamt hat die Evaluation gezeigt, dass wir über eines der modernsten Denkmalschutzgesetze verfügen und daran festhalten werden. Erfolgreicher Denkmalschutz hängt aber nicht allein am Gesetz, sondern an dessen Umsetzung. Komplexes Fachwissen und praktikable Lösungen werden von den zuständigen Behörden abverlangt. Personalmangel in den Denkmalschutzbehörden und steigende Bauerhaltungskosten sind die Realität und damit die wesentlichen Herausforderungen für die Zukunft.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel