Landesfinanzen | | Nr. 436/23
TOP 40: Schuldentragfähigkeitsanalyse ist sinnvoll!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der LRH hat im August 2022 dem Landtag einen Sonderbericht zu Tragfähigkeit der Landesfinanzen vorgelegt. Im Rahmen eines Fachgesprächs im Finanzausschuss am 08. Dezember 2022 haben wir uns mit dem Bericht auseinandergesetzt. Die Tragfähigkeitsanalyse sieht eine langfristige Projektion der Schuldenquote vor. Dazu hat der LRH die Einnahmen und Ausgaben einschließlich der Zinsausgaben sowie das Bruttoinlandsprodukt bis 2060 projiziert. Das ist ein sehr langer Zeitraum. Und wenn wir uns nur die letzten drei Jahre ansehen, beinhaltet so ein langer Zeitraum viele Unsicherheiten und Unbekannte. Heute können wir noch nicht sagen, welche Naturkatastrophen oder andere Notlagen auf uns zukommen werden. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen, insbesondere, was den demographischen Wandel und die Zinsentwicklung betreffen. Der Landesrechnungshof hat dabei zwei Szenarien gerechnet. Mit einer Lücke zwischen 0,2 Prozent bzw. 1,0 Prozent des BIP. Wobei aber auch die Abrechnung des Corona-Notkredits Mitte 2022 die Kurve merklich verändert hat.
Es kommt also auf viele Faktoren an und es geht darum, einen Trend zu entwickeln damit die Tragfähigkeit, also das Zinsen und Tilgungen aus dem laufenden Haushalt bedient werden können, erhalten bleibt. Eine Schuldentragfähigkeitsanalyse halte ich für sinnvoll. Daher sollten wir, wie der Bund, einmal in der Wahlperiode uns mit so einem Bericht auseinandersetzen.
Wir sind dem Landesrechnungshof dankbar, dass er in dieser Wahlperiode einen Tragfähigkeitsbericht vorgelegt hat. Wobei das nicht der erste Tragfähigkeitsbericht zu den Landesfinanzen ist, mit dem sich der Landtag auseinandersetzt. Bereits in der 16. Wahlperiode wurde mit der Drucksache 16/1865 ein Tragfähigkeitsbericht dem Landtag durch die Landesregierung vorgelegt.
Dabei erkennen wir an, dass die Erstellung von so einem umfangreichen Bericht erhebliche Ressourcen in der Verwaltung bindet, insbesondere, wenn man auch noch die kommunale Ebene mit einbindet, was ein Vorschlag aus dem Fachgespräch war. Und wenn wir uns den Bericht von 2008 ansehen, sollten wir uns überlegen, ob ein Bericht in dieser Form für die politische Beratung sinnvoll ist. Daher sollten wir gemeinsam im Finanzausschuss Parameter für den Bericht entwickeln und gemeinsam klar besprechen, wie so ein umfangreicher Bericht aussehen soll.
Zudem sollten wir uns generell das Berichtswesen ansehen und schauen, was wirklich notwendig ist, um auch mal Berichte abzuschaffen, um die Verwaltung zu entlasten. Wir schlagen dieses Verfahren vor, um dann, wie beim Bund einmal in der Legislaturperiode einen vernünftigen Bericht vom Finanzministerium zu bekommen.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel