Landesplanung | | Nr. 206/19
(TOP 4) Verzögerungen vermeiden und alle Beschleunigungsmöglichkeiten nutzen
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede
Wir beschäftigen uns heute erneut mit einer Änderung des Landesplanungsgesetzes. Es geht um die Verlängerung des Moratoriums bis zum 31.12.2020. Das ist notwendig, um die Planung zu sichern, konkret um die Einwendungen, die aus der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind, aufarbeiten und abwägen zu können.
Und das kann man nicht übers‘ Knie brechen. Tausende Einwendungen zu erfassen und rechtssicher zu bearbeiten, ist für die beteiligten Mitarbeiter in der Verwaltung eine echte Herausforderung, da ich selbst mal Planfeststellungsverfahren bearbeitet habe, ist mir das sehr bewusst.
Es ist aber auch notwendig, die Akzeptanz für die Windenergie in der Bevölkerung zu stärken, sonst wird die Energiewende nicht zu schaffen sein. Und gerade dazu dient ja auch die Planung. Die Öffentlichkeit muss mitgenommen werden, sonst drohen viele Klagen und sehr viel Unruhe vor Ort.
Während dieser Planungszeit können auch über die Ausnahmeregelung weitere Windkraftanlagen genehmigt werden, das ist ein entscheidender Baustein dazu, dass ein solches Moratorium verfassungsrechtlich haltbar ist.
Natürlich ist fraglich, ob eine Dauer von ca. fünfeinhalb Jahren noch angemessen ist. Aber der Nachweis, dass die Planungen konzentriert vorangetrieben werden, wird ja durch die vielfältigen Bemühungen des Innenministeriums erbracht. Und über unseren Begleitantrag wird ja nochmal unmissverständlich klargestellt, dass wir politisch wünschen, alle sich bietenden Beschleunigungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Denn die Lage der Windenergiebranche ist ja durchaus ambivalent. Einerseits gibt es so viel Windstrom wie nie zuvor, andererseits geht der Neubau drastisch zurück. Aber das ist die bundesweite Situation und nicht allein die Situation in Schleswig-Holstein, wie von Seiten der SPD hier so gerne behauptet wird.
Bundesweit gingen in den ersten drei Monaten 41 Anlagen ans Netz, fast 90% weniger im Vergleich zum gleichen Quartal des Vorjahres. In neun von sechzehn Bundesländern wurden gar keine Anlagen errichtet.
Ursache dafür ist auch die große Zahl von Klagen. Und da schließt sich der Kreis wieder: Ohne eine vernünftige, von der Bevölkerung akzeptierte Planung, wird der Ausbau der Windenergie nicht gelingen.
Und deshalb bin ich davon überzeugt, dass das Gesetz auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn bereits jede Gemeinde über eine Veränderungssperre Bauvorhaben für bis zu vier Jahre verhindern kann, um die gemeindlichen Planungen zu sichern, sollte es auch für das Land möglich sein für seine landesweiten Planungen ein Zeitraum von fünfeinhalb Jahren in Anspruch zu nehmen.
Denn was wäre die Alternative?
Eine geregelte Entwicklung wäre nicht mehr gewährleistet, der bürokratische Aufwand, sich mit jeder Anlage im Detail eines Genehmigungsverfahrens auseinanderzusetzen, würde immens anwachsen. Letztlich wären erheblich mehr Klagen zu erwarten und der Widerstand vor Ort dürfte sich deutlich verfestigen und verstärken. Wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass die Begeisterung in der Bevölkerung beim Bau von Windkraftanlagen deutlich gedämpft ist. Und diese Skepsis kann doch nur durch den laufenden Planungs- und Beteiligungsprozess abgebaut oder beseitigt werden.
Wir haben derzeit tatsächlich keine vernünftige Alternative zu unserem Antrag. Und unser Begleitantrag stellt klar, dass unnötige Verzögerungen vermieden und alle Beschleunigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Ich bitte um Zustimmung!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel