Straßenausbaubeiträge | | Nr. 415/17
(TOP 4)Ehrliche Politik sieht anders aus, liebe SPD
Es gilt das gesprochene Wort
Kaum ein anderes Thema sorgt für derart viel Verdruss und hitzige Diskussionen in den Kommunen wie die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Der Betrag von 189.000,- Euro für den Landwirt im Kreis Plön ist dabei ja nur die Spitze des Eisbergs. Mittlere und hohe fünfstellige Beträge sind keine Seltenheit und lösen allerorten Proteste, Unterschriftensammlungen und viel Ärger aus.
Das alles, weil eine SPD-geführte Landesregierung mit einem SPD-Innenminister die Städte und Gemeinden in der letzten Wahlperiode wieder zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gezwungen hat, nachdem diese Pflicht von CDU und FDP bereits im Jahr 2012 abgeschafft worden war. Nach dem Willen der SPD hätte sich an dieser Ungerechtigkeit nicht das Geringste geändert. Die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war die Position der SPD im Landtagswahlkampf und ebenso auch noch bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfes im September.
Erst unter dem Eindruck miserabler Wahlergebnisse dann die 180-Grad-Kehrtwende: Jetzt, wo die SPD keine Regierungsverantwortung mehr trägt, verspricht sie plötzlich 40 Mio. Euro für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, ohne zu sagen, woher das Geld kommen soll. Ehrliche Politik sieht anders aus, liebe Genossen! Das ist nichts anderes als der verzweifelte Versuch, sich als Opposition zu profilieren um damit bei der kommenden Kommunalwahl zu punkten.
Wir dagegen stehen zu dem, was wir 2012 schon einmal beschlossen hatten, was wir im Wahlkampf versprochen und was wir jetzt auch im Koalitionsvertrag mit Grünen und FDP vereinbart haben: Wir schaffen die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ab. Die Kommunen sind künftig frei in ihrer Entscheidung, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht.
Es ist nach unserer Auffassung absolut richtig, die Entscheidung über die Finanzierung des Straßenausbaus individuell in der jeweiligen Kommune zu treffen und dabei die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schließlich liegt auch die volle Entscheidungsfreiheit über Art, Umfang und Zeitpunkt eines Straßenausbaus bei der jeweiligen Kommune. Für diese Finanzierungsentscheidung steht den Kommunen ein umfangreicher Instrumentenkasten zur Verfügung:
Bei Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen haben die Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushaltes die damit verbundenen Einnahmeausfälle durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben an anderer Stelle zu kompensieren. Im Unterschied zum Land verfügen die Kommunen über deutlich weitergehende Steuerkompetenzen. Eine moderate Anhebung von Grund- oder Gewerbesteuer könnte das probate Mittel sein, um alle Bürger und Betriebe an der Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen gerecht zu beteiligen.
Für den Fall einer Beibehaltung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eröffnet die Gesetzesänderung die Möglichkeit, die Beitragspflichtigen mit deutlich niedrigeren Anteilen heranzuziehen als bisher. Statt Anlieger mit 75 Prozent zu beteiligen, könnte dieser Satz auch auf 50 oder 25 Prozent gesenkt werden.
Schließlich bleibt unverändert die Möglichkeit bestehen, anstelle von einmaligen Straßenausbaubeiträgen wiederkehrende Beiträge nach §8a Kommunalabgabengesetz zu erheben. Ein Rechtsanspruch auf Konnexität, also auf einen finanziellen Ausgleich durch das Land, ist aus den genannten Gründen mit dieser Gesetzesänderung deshalb nicht verbunden.
Für die CDU kann ich deutlich sagen, dass niemand eine solche Kompensation durch das Land in Aussicht gestellt hat - und zwar weder vor - noch nach der Landtagswahl. Das gilt auch für den damaligen Spitzenkandidaten und heutigen Ministerpräsidenten. Daniel Günther hat im Schleswig-Holstein- Magazin auf die Frage des Moderators, ob das Land dann einspringen würde, klar geantwortet: "Das Land würde nicht einspringen."
Es gilt das, was wir mit der Verfassungsklage gegen das Finanzausgleichsgesetz in der letzten Wahlperiode erreichen wollten und was wir jetzt auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs werden wir die Kommunen in die Lage versetzen, ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen.
Bis dahin muss keine Kommune Nachteile bei der Genehmigung des Kommunalhaushaltes oder bei der Gewährung von Fehlbetrags- oder Sonderbedarfszuweisungen befürchten, wenn sie auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet.
Meine Damen und Herren, die Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist der richtige Schritt. Geben Sie den Gemeinden die Entscheidungsfreiheit zurück und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel