Hochschulgesetz | | Nr. 32/22
TOP 4+5: Wir bauen die Potentiale unserer Hochschulen weiter aus
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst möchte ich unserer Wissenschaftsministerin Karin Prien aber auch unserem Wissenschaftsstaatssekretär Dr. Oliver Grundei und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Fachabteilung im Ministerium für die Gesetzesnovelle zum Hochschulgesetz herzlich danken. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein solcher Prozess, verbunden mit zahlreichen Anhörungen und Beteiligungen, parallel zu den großen pandemiebedingten Herausforderungen überhaupt geleistet werden kann und in die Umsetzung kommt. Dafür an dieser Stelle ein herzlicher Dank.
Unser Hochschulsystem hier in Schleswig-Holstein mit seinen Universitäten, Fachhochschulen, Technischer Hochschule, den privaten Hochschulen, mit seinen Forschungseinrichtungen und dem Universitätsklinikum ist ein Innovationstreiber, ein wachsender Sektor und ein komplexer Apparat mit vielen Beteiligten.Dabei wird sich die Digitalisierung – und dies gilt nicht nur in Pandemiezeiten – immer weiter fortsetzen. Damit verändern sich viele Prozesse und Abläufe in den Hochschulen.
Mit dem Koalitionsvertrag haben wir uns als Jamaika-Koalition das Ziel gesetzt, die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen an die internationale Spitze zu führen und damit eine führende Rolle in der globalen Wissensgesellschaft einzunehmen. Das setzen wir nun mit dem Gesetzentwurf fort. Schleswig-Holstein bekommt jetzt ein hochmodernes Hochschulgesetz.
Denn wir bauen die Potentiale unserer Hochschulen weiter aus und entwickeln ihre Leistungsdimensionen wie Lehre, Forschung, Transfer und Infrastruktur weiter. Das alles erfordert ein gutes Zusammenspiel vieler Kräfte und Akteure. Das funktioniert hier in Schleswig-Holstein ausgesprochen gut und darauf dürfen wir stolz sein. Ein guter – möglichst schlanker – gesetzlicher Rahmen ist eine wichtige Basis für klare Strukturen und die Erreichung unserer Ziele.
Und genau dies liegt heute mit der Novelle des Hochschulgesetzes vor: ein Gesetz, das Bestehendes weiterentwickelt und damit einerseits für verlässliche Grundregeln sorgt, andererseits jedem einzelnen Hochschulstandort aber auch die nötige Beinfreiheit und damit ein möglichst hohes Maß an Hochschulautonomie und Professionalisierung gibt.
Mit dem Hochschulgesetz greifen wir neue Entwicklungen im Wissenschaftssystem auf, so dass kluge Köpfe weiter kluge Antworten auf die Fragen unserer Zeit geben können. Und wir erleichtern es unseren Hochschulen herausragende Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu gewinnen. Ein Beispiel ist hier die Einführung von sogenannten Tenure-Track-Professuren, mit der wir exzellente Nachwuchswissenschaftler besser in unserem schönen Bundesland halten können.
Gutes Lehren und Lernen braucht gute Gebäude. Gerade deshalb stellen wir den Hochschulbau auf neue Beine und führen eine mittel- und langfristige Investitionsplanung ein. Das gibt Sicherheit für die Zukunft.
Und mit dem Gesetz wird auch deutlich: Wir denken Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Es überrascht deshalb nicht, dass in der Gesetzesnovelle Themen wie Technologietransfer und Unternehmensgründungen aus den Hochschulen heraus Beachtung gefunden haben: Unternehmensgründungen und Entrepreneurship werden jetzt Ziele aller Hochschulen. Und mit der Einführung eines Gründungssemesters geben wir von jetzt an jungen klugen Köpfen die Chance, sich voll auf den Aufbau ihres Start-Ups konzentrieren zu können.
Außerdem erhalten die Hochschulen die Möglichkeit, im Rahmen von Modellversuchen Vorbereitungssemester für geeignete Studiengänge einzurichten. Damit kommen wir einer Forderung der Fachhochschulen nach, dies insbesondere in den MINT Fächern anzuwenden.
Uns als CDU ist es ein Anliegen, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen zu stärken. Wir trauen unserer Wissenschaft viel zu. Die neu geschaffene Innovationsklausel eröffnet den Hochschulen dafür die Möglichkeit, neuartige Hochschulstrukturen zu erproben, um so noch besser im internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Geregelt werden im neuen Gesetz außerdem besondere Eignungsprüfungen für Masterstudiengänge im internationalen Kontext.
Schließlich enthält das Gesetz die wichtige Allianz für Lehrkräftebildung. Darüber haben wir heute bereits gesprochen.
Ich freue mich, dass unsere Gesetzesnovelle dazu beiträgt, die Wissenschaft in Schleswig-Holstein weiterzuentwickeln.
„Wir wollen freie und demokratische Hochschulen in einer differenzierten Hochschullandschaft“, so steht es im Koalitionsvertrag. Mit dieser Gesetzesnovelle geben wir unseren Hochschulen die dafür geeigneten Rahmenbedingungen. Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel