Teilhabe | | Nr. 291/20
TOP 39+47: Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,
Solidarität und gegenseitige Rücksichtnahme haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Das gilt auch und gerade in der Zeit der Coronavirus-Pandemie.
In dieser Zeit können wir für einen gewissen Schutz sorgen, indem wir uns dabei nach der „AHA-Formel" richten: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. Diese Formel hat insgesamt in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz, um die Ausbreitung von und die Ansteckung mit dem Corona-Virus zu vermeiden.
Die Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus sieht eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung z.B. im Einzelhandel und in ähnlichen Betrieben sowie im ÖPNV vor.
Auch wenn wir die Bedeckung gelegentlich mal vergessen und dann schnell hektisch zurücklaufen – so wissen wir mittlerweile – ohne geht´s nicht. Mit der Maske kann das Risiko, andere Menschen anzustecken, zumindest ein Stückweit minimiert werden.
Aber – von jeder Pflicht gibt es auch Ausnahmen. So auch hier: Personen, die z.B. aufgrund körperlicher, geistiger und psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – sie sind von der Tragepflicht ausgenommen.
Als Nachweis zur Ausnahme kann ein Schwerbehindertenausweis, Allergiker-Ausweis oder auch ein ärztliches Attest dienen, verbunden mit der Glaubhaftmachung des Betroffenen, dass aufgrund einer Beeinträchtigung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist.
Was allerdings nicht geschehen darf liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass die Menschen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, diskriminiert werden in Form von Anfeindungen, bösen Blicken und Vorverurteilungen.
Das aber heilt ein amtlicher Ausweis, wie er von der SPD-Fraktion beantragt wird, nach meinem Dafürhalten nicht. Mit diesem Standpunkt bin ich nicht allein.
Behindertenbeauftragte, mit denen ich mich dazu ausgetauscht habe, sagten: „Nein, brauchen wir nicht – nicht noch so ein Teil! Das bringt uns nichts. Selbst wenn wir einen amtlichen Ausweis hätten, wären wir bösen Blicken und Gemecker ausgesetzt.“
Auch äußerten sich Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe in sehr ähnlicher Weise.
Aber so machen diejenigen, die sich in dieser Situation befinden, unterschiedliche Erfahrungen. Dessen bin ich mir gewiss.
Was aber wichtig ist, wenn es um das Thema Mund-Nasen-Bedeckung geht, ist zum einen die gesellschaftliche Akzeptanz was das Tragen an sich anbelangt. Aber – und darum geht es bei diesem Antrag – bedarf es ebenso der gesellschaftlichen Akzeptanz denjenigen gegenüber, die von der Tragepflicht ausgenommen sind.
Es ist die Art und Weise, wie wir einander begegnen und dass wir dabei einen verständnis- und respektvollen Umgang miteinander pflegen. Hier sind auch wir als politische Akteure gefragt.
Wollen wir noch bürokratischer werden? Sind die bestehenden Antragsmöglichkeiten, Gesetze, Verordnungen und weiteren Regelungen nicht schon ausreichend?
Wir gehen jetzt in Richtung Herbst, die weitere Entwicklung der Infektionszahlen gilt es weiterhin fest im Blick zu haben. Lassen Sie uns im Sozialausschuss über den Antrag noch einmal fachlich debattieren.
Den Kollegen der AfD-Fraktion unter Bezugnahme auf Ihren Antrag sei gesagt: Sie sind ein bisschen spät dran.
In Gesprächen, die ich mit Einrichtungen geführt habe, hat sich dargestellt, dass erforderliche Konzepte vor Ort längst vorliegen und man sich für die Zukunft gut gewappnet sieht.
Ferner ist eine enge und gute Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern gegeben. Ein Handlungsbedarf wird nicht gesehen.
Vielmehr sprechen wir uns dafür aus, dass die Landesregierung das bestehende Konzept zum Schutz von Menschen mit Behinderungen überprüft und ggf. aktualisiert – ganz im Sinne des Rechts auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Dabei sollen die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen, ihren Interessenvertretungen sowie von Trägern der Angebote der Eingliederungshilfe einbezogen werden.
Die Gesundheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen – in Form von Selbstbestimmung und Teilhabe – haben wir fest im Blick.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel