Klimaproteste | | Nr. 375/22
TOP 39: Aktionen der "letzten Generation" kündigen gesellschaftlichen Konsens für mehr Klimaschutz auf
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin
meine Damen und Herren,
am Dienstag kam die Nachricht, dass auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Neuruppin bundesweit Wohnungen von Mitgliedern der so genannten „Letzten Generation“ von der Polizei durchsucht wurden. Der Verdacht lautet: Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Meine Damen und Herren,
das ist schon ein heftiger Vorwurf, den man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen muss: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Bisher hatte ich diesen Straftatbestand eher in anderen Kriminalitätsbereichen verortet und nicht im Klimaschutz. Wir erinnern uns: Es waren Schülerinnen und Schüler, die die „Fridays for Future“-Bewegung geprägt haben.
Gleichwohl müssen wir leider feststellen, dass sich der Protest von Teilen der Klimaschutzbewegung in den vergangenen Monaten offenbar immer weiter radikalisiert und sich vom Boden unseres Rechtsstaates entfernt hat. Es werden gezielt Verkehrsknotenpunkte blockiert, um möglichst viele Menschen zu nötigen, billigend wird dabei in Kauf genommen, dass Rettungskräfte im Stau stehen, Eltern ihre Kinder nicht rechtzeitig von der Kita oder der Schule abholen können, Pflegekräfte nicht zu ihren Patienten kommen. Es werden Kunstwerke angegriffen und Kulturveranstaltungen gestört. Es wird auf Flughäfen eingedrungen und Pipelines sabotiert.
Meinen Damen und Herren,
mit dem im Grundgesetz verbrieften Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit haben diese Aktionen in vielen Teilen nichts mehr zu tun. Es sind schlicht und einfach Straftaten und als solche müssen sie auch durch den Rechtsstaat verfolgt werden.
Die schändlichen Angriffe auf Kulturgüter, wie etwa in Dresden auf Raffaels „Sixtinische Madonna“ haben nun wirklich nichts mehr mit Protesten für mehr Klimaschutz zu tun. Vielmehr wird hier mutwillig die Zerstörung wertvollen Kulturgutes zumindest billigend in Kauf genommen. Das ist kein politischer Aktivismus, sondern das ist Vandalismus.
Nun hört man immer wieder, die Gemälde seien deshalb ausgewählt worden, weil sie durch eine Glasscheibe geschützt seien. Das mag ja so sein, aber die Gefahr, dass nunmehr andere Kunstwerke durch Nachahmer gefährdet sind, die nicht so „sorgsam“, wobei ich sorgsam in Anführungsstriche setze, vorgehen, ist doch gegeben. Und völlig unabhängig davon: Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht auf Kunstwerke. Solcher Vandalismus führt nicht zu mehr Klimaschutz. Er führt vielmehr dazu, dass sich Museen in Hochsicherheitstrakte mit Sicherheitskontrollen wie auf Flughäfen verwandeln. So etwas können wir doch nicht wollen, meine Damen und Herren. Museen müssen offene und freizugängliche Orte bleiben.
Ich wundere mich auch darüber, wer da eigentlich so protestiert. Da haben Menschen aus Angst vor dem Klimawandel ihre Lehre oder ihr Studium abgebrochen, um sich auf den Straßen festzukleben. Was ist das denn für eine Motivation? Sollte man Angst nicht lieber als Antrieb für etwas Besseres, als eine Chance begreifen. Statt sich festzukleben, sollte die Zeit, die Energie, die Kraft doch lieber genutzt werden um Lösungen an den Universitäten, in den Hörsälen, in den Forschungslabor zu finden oder ganz praktisch vor Ort beim Austausch eines Heizungskessels zu helfen. Das wäre aktiver Klimaschutz, dafür sollten die Energie und Zeit aufgebracht werden.
Stattdessen werden eben diese Handwerker blockiert, die die Energiewende aktiv voranbringen wollen. Durch diese Protestaktionen wird niemand für mehr und schnelleren Klimaschutz überzeugt. Das Gegenteilteil ist der Fall. Mit diesen Protestaktionen treibt die sogenannte „Letzte Generation“ einen tiefen Keil in die Gesellschaft. Sie kündigt den gesellschaftlichen Konsens für mehr Klimaschutz. Sie erweist damit all denjenigen, die sich engagiert, ernsthaft und aufrichtig für einen effizienten Klimaschutz einsetzen einen Bärendienst.
Meine Damen und Herren,
der Rechtsstaat muss klare Kante gegen diese radikalen Klimaaktivisten zeigen. Der geltende Rechtsrahmen muss konsequent ausgenutzt und da wo erforderlich angepasst werden. Einen Strafrabatt wegen vermeintlich übergeordneter Ziele darf es dabei nicht geben. Es gibt keine guten oder schlechten Straftaten. Straftaten bleiben Straftaten und sind als solche zu verfolgen. Sollten wir feststellen, dass von diesem Prinzip abgewichen wird, müssen wir als Gesetzgeber tätig werden.
Meine Damen und Herren,
abschließend soll gesagt sein: Klimaschutz ist wichtig, aber er rechtfertigt keine Straftaten!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel