Medizinische Regelversorgung | | Nr. 329/22
TOP 38: Stärkung der Inklusion in der medizinischen Regelversorgung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Inklusion steht für Solidarität, Partizipation, Teilhabe und Selbstbestimmung – und sie beginnt in unseren Köpfen! Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und politischen Leben ist ein Menschenrecht.
Die Themen Gesundheit und Inklusion sind eng miteinander verbunden und bedingen sich gegenseitig. Es ist unser erklärtes Ziel, die Inklusion in der medizinischen Regelversorgung zu stärken. Menschen mit Behinderungen haben oftmals unzureichende Chancen auf eine gute Gesundheitsversorgung. Wir wollen daher den gleichberechtigten Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems verbessern. Das gilt auch für die Möglichkeiten der Einrichtung von Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen, kurz MZEB. Das kann zum Beispiel mit dem Anschluss an Kliniken erfolgen. Sie erbringen Aufgaben von ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen auf der Grundlage zielgruppenspezifischer Kompetenzen „aus einem Guss“.
Für Menschen, die mit körperlichen oder geistigen Behinderungen leben, sind Arztbesuche mitunter sehr herausfordernd. Menschen mit Behinderungen bringen Bedürfnisse mit, auf die eine normale Hausarztpraxis aus verschiedensten Gründen nicht immer eingehen kann: Dabei geht es um spezielle Instrumente zur Diagnostik, sehr viel Zeit, ein hohes Maß an Empathie und Erfahrungen im Umgang mit den Patientinnen und Patienten mit Behinderungen sowie um spezielle fachliche Kompetenzen in der medizinischen Regelversorgung.
Was wir in diesem Zusammenhang auch unbedingt mitdenken sollten, ist eine umfassende Barrierefreiheit, wie beispielsweise barrierefreie Zugänglichkeit, Raumgestaltung und Kommunikationsmittel, die bei Besuchen von Praxen und Behandlungszentren im Bereich der medizinischen Regelversorgung beeinträchtigen können.
So ist die Förderung von barrierefrei gestalteten Webseiten und Informationen im Bereich der hausärztlichen und gynäkologischen Versorgung besonders wichtig. Mittels dessen könnten eine bessere Aufklärung und Informationen über Möglichkeiten der Behandlung erfolgen.
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Richtlinie des Fonds für Barrierefreiheit mit dem Fokus auf digitale Barrierefreiheit mit Wirkung zum 1. Januar 2023 dahingehend überarbeitet wurde. Zukünftig wollen wir verstärkt auch physische Barrieren beim Besuch von Praxen und Behandlungszentren im Bereich der medizinischen Regelversorgung weiter abbauen.
MZEB sind darauf spezialisiert, dass die Kommunikation den Bedürfnissen und Voraussetzungen der Patientinnen und Patienten gerecht wird und ebenso hinreichend Zeit zur Verfügung steht. Wir bitten daher die Landesregierung um die Prüfung von Möglichkeiten der Einrichtung von MZEB unter Bezugnahme der Verstärkung der Aus- und Weiterbildung im medizinischen und pflegerischen Bereich.
Damit es gelingen kann, MZEB erstmalig in Schleswig-Holstein zu etablieren, halte ich es für ratsam, dass im Gesundheitsministerium die erforderlichen Prozesse koordiniert und zusammengeführt werden, damit bestmöglich von dem Engagement beteiligter Akteurinnen und Akteure profitiert werden kann.
Darüber hinaus bitten wir die Landesregierung ebenso, sich für den Ausbau der sozialpädiatrischen Zentren im Land für Säuglinge, Kinder und Jugendliche stark zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns gemeinsam unser Engagement für die gleichberechtigte Teilhabe eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft fortführen und einen Meilenstein setzen, indem wir mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren MZEB in Schleswig-Holstein etablieren.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel